Deutschlandticket in den Ferien gesperrt: Wichtige Infos für Schüler

Das Schüler-Deutschlandticket kann während der Sommerferien nicht als Fahrschein genutzt werden.

Das Schüler-Deutschlandticket ist während der Sommerferien nicht gültig.
Das Schüler-Deutschlandticket ist während der Sommerferien nicht gültig. | Foto: regionalHeute.de

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Region. Der Sommer steht in den Startlöchern und damit beginnt auch für die Schüler in wenigen Wochen die schönste Zeit des Jahres – die großen Ferien. Doch auch wenn die freien Wochen zu Ausflügen verlocken – das Schüler-Deutschlandticket kann während dieser Zeit nicht genutzt werden.



Das Deutschlandticket, das anspruchsberechtigte Schüler aus der Region als Fahrkarte für den Schulweg erhalten, ist während der Sommerferien nicht gültig. Das Deutschlandticket wird während der Sommerferien automatisch gesperrt, bei einer Kontrolle zeigt das Ticket in dem Zeitraum den Vermerk „ungültig“ an. Es kann somit nicht als Fahrschein genutzt werden.

Diese Alternativen gibt es


Wenn Schüler in den Ferien dennoch mobil bleiben möchten, gibt es verschiedene Alternativen, auf die sie zurückgreifen können. Eine Variante ist der Kauf eines regulären Deutschlandtickets, das derzeit 63 Euro kostet. Allerdings ist zu beachten, dass es sich dabei um ein Abo handelt, das sich automatisch verlängert, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird. Außerdem ist es nur für einen Monat gültig, deckt also nicht die kompletten Ferien ab. Wie berichtet gibt es noch eine weitere Möglichkeit – die U21-Sommerferienkarte des VRB, die es für 24,90 Euro gibt.


So geht es nach den Ferien weiter


Soweit auch im Schuljahr 2025/26 ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht, wird das Deutschlandticket zum Schuljahresbeginn aktiviert und ist wieder bundesweit im Nahverkehr gültig. Die bestehende Chipkarte wird im neuen Schuljahr grundsätzlich weiterverwendet. Die Sperrung und Aktivierung der Karte laufen automatisiert über Hintergrundsysteme. Daher ist es wichtig, die Chipkarte bis zum Schulstart gut aufzubewahren.


Das gilt bei Änderung der Schulform


Für Schulanfänger ist eine Antragstellung beim Träger der Schülerbeförderung notwendig, es werden bei vorliegendem Anspruch neue Chipkarten ausgegeben. Gleiches (notwendige Antragstellung) gilt generell bei jedem Umzug oder beim Wechsel der Schule beispielsweise beim Wechsel vom Primarbereich in den Sekundarbereich I beziehungsweise vom Sekundarbereich I in den Sekundarbereich II. Weitere Informationen sind auf der Website des Landkreises verfügbar.

"War vorher auch so"


Kristin Kunath vom Regionalverband ergänzt auf Anfrage, dass die Sperrung der Schülerkarte in den Sommerferien auch bereits so gewesen sei, als die Sammel-Schülerzeitkarte noch nicht als Deutschland-Ticket ausgegeben wurde. Auch damals hätten Schüler, die nach Niedersächsischem Schulgesetz einen Anspruch zu einem Fahrausweis vom Wohnort zum Schulort hatten, nur für den Zeitraum eines Schuljahres (ohne Sommerferien) von den Schulwegkostenträgern eine Fahrkarte für den ÖPNV erhalten.