Drogenbeauftragter fürchtet Ausbreitung von illegalen Spielautomaten

Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), drängt auf die Schließung einer Gesetzeslücke, damit die Justiz gegen die zunehmende Verbreitung von illegalen Geldspielautomaten vorgehen kann.

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Rednerpult im Bundeskanzleramt (Archiv)
Rednerpult im Bundeskanzleramt (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), drängt auf die Schließung einer Gesetzeslücke, damit die Justiz gegen die zunehmende Verbreitung von illegalen Geldspielautomaten vorgehen kann. Bereits jeder dritte in Deutschland aufgestellte Glücksspielautomat sei illegal, sagte Blienert dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochausgaben).


Bei diesen sogenannten "Fun-Games" würden die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz gegen Spielsucht ausgehebelt. "Wir müssen davon ausgehen, dass die Umsätze des illegalen Automatenspiels inzwischen höher sind als die des legalen Marktes", sagte Blienert. Polizei und Ordnungsämter seien jedoch häufig machtlos, da eine Gesetzeslücke bestehe. "Da wird der Staat zurzeit mit großer krimineller Energie an der Nase herumgeführt", sagte der SPD-Politiker. "Beim Automatenspiel herrschen inzwischen Wild-West-Verhältnisse." Eine Strafverfolgung sei häufig schwierig, erläuterte er. "Aktuell sind Aufstellung und Betrieb der sogenannten Fun-Games faktisch nicht strafbar." Denn es müsse bei einer Strafverfolgung nachgewiesen werden, dass es auch bei den Fun-Games die für das Glücksspiel typische Gewinnchance gebe. Weil die Gewinne bei diesem Spielautomaten aber nicht direkt ausgeschüttet, sondern zumeist verdeckt vom Personal ausgezahlt würden und dieses in der Regel nicht beobachtet werden könne, fehle dieses Merkmal. "Wir müssen den Ordnungsämtern, der Polizei und der Justiz dringend zusätzliche Instrumente an die Hand geben und das Strafrecht an die Realitäten anpassen", forderte er. Blienert hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun vorgeschlagen, diese Lücke durch eine Anpassung des Glücksspiel-Paragrafen im Strafgesetzbuch zu schließen. Danach soll sich auch derjenige strafbar machen, der ohne Genehmigung Geräte aufstellt, die Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten "nachempfunden sind" und Ergebnisse anzeigen, die spätere Geldauszahlungen ermöglichen. Außerdem schlägt Blienert vor, die illegal Spielenden zu entkriminalisieren, um eine Kronzeugenregelung zu ermöglichen. Am Mittwoch wird bundesweit der "Aktionstag Glücksspielsucht" veranstaltet. In Deutschland leiden bis zu 1,3 Millionen Menschen unter Glücksspielsucht oder den Folgen riskanten Spielens. Um die Spieler zu schützen, gelten bei Geldspielautomaten strikte Vorgaben zu den in einer bestimmten Zeit erreichbaren Gewinnen und Verlusten.

Bei den oft in Hinterzimmern versteckt aufgestellten Fun-Games sind diese Sperren nicht vorhanden.


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