Ein BAföG, von dem man wohnen, leben und lernen kann


Die SPD Bundestagsabgeordneten Hubertus Heil und Falko Mohrs äußern sich zur demnächst in Kraft tretenden BAföG-Novelle. Symbolfoto: Pixabay
Die SPD Bundestagsabgeordneten Hubertus Heil und Falko Mohrs äußern sich zur demnächst in Kraft tretenden BAföG-Novelle. Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Helmstedt/Gifhorn/Peine. Am 1. August tritt die 26. BAföG-Novelle in Kraft. Die SPD Bundestagsabgeordneten Hubertus Heil (Wahlkreis Gifhorn-Peine) und Falko Mohrs (Wahlkreis Helmstedt) nehmen in einer Pressemitteilung Stellung zu den Verbesserungen der novellierten BAföG-Regelungen.


„Ab dem Wintersemester 2019/20 verbessern sich die Leistungen des BAföG deutlich. Davon werden zukünftig mehr Geförderte profitieren. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit im Bildungswesen, den wir in der Koalition durchsetzen konnten. Egal, ob Ausbildung oder Studium: Jungen Menschen müssen alle Wege offen stehen“, so die SPD-Bundestagsabgeordneten Hubertus Heil und Falko Mohrs. In den letzten Jahren seien immer weniger Schüler und Studierende durch das BAföG gefördert worden. Die Abgeordneten dazu: „Steigende Einkommen der Eltern haben dazu geführt, dass junge Menschen keinen Förderanspruch mehr hatten. Obwohl natürlich gleichzeitig die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Hinzu kommen komplizierte Antragsverfahren und die Angst vor Schulden, die junge Menschen davon abgehalten haben, BAföG zu beantragen. Zudem sind die Wohnkosten gerade in Hochschulstädten dramatisch gestiegen. Und immer mehr Studierende erziehen Kinder. Deswegen haben wir das BAföG umfassend verbessert.“

Chancengleichheit im Bildungswesen


Jeweils zu Beginn des Schuljahres beziehungsweise des Wintersemesters werden die Bedarfssätze erhöht. Der Wohnzuschlag für BAföG-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, werde um 30 Prozent angehoben: von derzeit 250 Euro auf 325 Euro. Auch der BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung berücksichtige künftig die seit der letzten Anpassung gestiegenen Kosten. Außerdem können sich BAföG-Empfangende, die Kinder erziehen oder nahe Angehörige pflegen, über bessere Leistungen freuen. Um Verschuldensängsten entgegenzuwirken, gebe es nun einen Schuldenschnitt nach 20 Jahren, wenn der Kreditanteil nicht zurückgezahlt werden konnte. Insgesamt steige der Förderhöchstsatz beim BAföG so von 735 Euro auf 861 Euro monatlich.

Bedarfssätze werden erhöht


„Ein Studium darf nicht am Geld scheitern. Deshalb sorgen wir dafür, dass mehr junge Menschen Anträge stellen können und wieder mehr Menschen BAföG erhalten“, erklären Heil und Mohrs. Die Einkommensfreibeträge steigen in drei Stufen. Der Freibetrag für das eigene Vermögen von Auszubildenden steige ebenfalls. „Das BAföG ist wieder eine echte Alternative zum Nebenjob und ermöglicht es den Geförderten, sich voll auf ihre Ausbildung zu konzentrieren. Ich möchte es den Schülerinnen, Schülern und Studierenden deshalb ans Herz legen, den BAföG-Antrag zu stellen", so die SPD-Abgeordneten abschließend.


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