Erlass: Beschäftigte an Kitas und Grundschulen sollen jetzt schnell geimpft werden

Mit den Schulen und örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sollen zeitnah Termine vereinbart werden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Hannover. In Niedersachsen kann ab sofort mit einer hohen Priorität (Kategorie 2) auch das Personal in Kindertageseinrichtungen sowie an den Grund- und Förderschulen gegen das Coronavirus SARS CoV-2 geimpft werden, wie das Gesundheits- und das Kultusministerium in einer Pressemitteilung berichten. Der entsprechende Erlass „Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfV)" ist an die Impfzentren gegangen. Diese sollen zeitnah mit den Schulen und örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Kontakt treten und Termine mit dem impfwilligen Personal ausmachen.


Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Das ist ein gutes Signal der Fürsorge für die Beschäftigten, die tagtäglich für unsere Kleinsten in den Kitas und Grundschulen arbeiten. Abstand halten ist hier oftmals nicht möglich - und auch nicht sinnvoll. Mit der Impfkampagne in Kitas und Schulen setzen wir einen weiteren Baustein in unserer Sicherheitsstrategie nach und nach um. Es müssen aber alle Lehrkräfte und Schulbeschäftigten aller Schulformen schnellstmöglich ein Impfangebot erhalten. Ich fordere Bundesgesundheitsminister Spahn daher auf, die Impfverordnung entsprechend anzupassen."

"Ein wichtiges Signal an die Beschäftigten"


Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt: „Wir alle wollen, dass insbesondere die Kinder ein Stück Normalität zurückerhalten und dazu gehört das gemeinsame Spielen und Lernen in Schule und Kita. Da ist es nur folgerichtig, dass wir den Beschäftigten in diesem Bereich, so schnell wie es die Impfreihenfolge zulässt, auch ein Impfangebot mit dem Impfstoff von AstraZeneca machen. Es ist ein ganz wichtiges Signal an die Beschäftigten, dass die Landkreise und kreisfreien Städte nun die Möglichkeit haben, entsprechende Termine mit den Schulen und Kitas zu vereinbaren."

Wer kann geimpft werden?


In dem neuen Impf-Erlass für Kindertageseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen ist geregelt, dass nicht nur Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte, sondern alle Personen, die in der Kindertagesbetreuung sowie an Grund- und Förderschulen tätig sind, ein Impfangebot erhalten. Dazu zählen auch Studierende, Praktikanten, Schulbegleitungen, Integrations- oder Teilhabeassistenz und sonstige Ehrenamtliche oder hauptamtliche Kräfte auch von anderen Einstellungsträgern, sofern sie im Rahmen dieser Tätigkeit Kontakt zu Kindern haben könnten. Um ein hohes Impftempo zu erreichen, ist eine große Flexibilität möglich:

Die Impfungen können über die mobilen Impfteams erfolgen, die entweder direkt vor Ort in den Einrichtungen die Impfungen vornehmen oder an geeigneten Orten für mehrere kleinere Einrichtungen und Kindertagespflegestellen die Impfungen anbieten. Kleinere Personenkreise, wie zum Beispiel das Personal in kleinen Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen können gemäß örtlicher Gegebenheiten auch in nahegelegene größere Einrichtungen eingeladen und dort geimpft werden.

Die Schulen wurden über die Landesämter für Schule und Bildung bereits informiert. Die Kindertageseinrichtungen erhalten über die örtlichen Träger entsprechende Hinweise. In Wolfsburg hat man bereits an diesem Wochenende mit den Impfungen begonnen (regionalHeute.de berichtete).


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