Ex-Verfassungshüter Papier hält Grundgesetz für "krisenfest"

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sieht das Grundgesetz als gutes Fundament für die Bewältigung von "Zeitenwenden" wie Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine oder den Klimawandel.

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Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv)
Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sieht das Grundgesetz als gutes Fundament für die Bewältigung von "Zeitenwenden" wie Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine oder den Klimawandel. "Das Grundgesetz ist durchaus krisenfest", sagte Papier dem "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe).


Die Verfassung lasse der Politik einen erheblichen Spielraum, ziehe aber auch Grenzen. "So bringt der Artikel zum Schutz der Würde des Menschen zugleich zum Ausdruck, dass die Grundrechte eben nicht nur verfassungslyrische Verheißungen sind, sondern unmittelbar geltendes Recht", sagte der ehemalige Gerichtspräsident.

Am 23. Mai 1949 wurde die heutige Verfassung Deutschlands verkündet und trat am Tag darauf in Kraft. Papier kritisierte anlässlich des Jubiläums die Politik harsch: So sieht er einen überbordenden Sozialstaat, zum Beispiel mit Blick auf das Bürgergeld oder die geplante Kindergrundsicherung. "Der Sozialstaat ist schon seit geraumer Zeit im Begriff, sich zu übernehmen", sagte er.

Der Gedanke der Generationengerechtigkeit sei "in hohem Maße vernachlässigt" worden. Papier erklärte: "Die Quittung kommt jetzt besonders klar und deutlich, etwa im Rentensystem. Und ich sehe in der Politik, jedenfalls bei den gegenwärtigen Mehrheiten, keine Chance, dass da eine entschiedene Umkehr stattfindet." Dabei dürfe es kein Tabu sein, über eine Anhebung des Renteneintrittsalters und etwa eine Abschaffung oder Einschränkung der Rente mit 63 nachzudenken.

Häufig nehme die Politik die Grundrechte nicht ernst genug, rügte der 80-Jährige, so etwa beim Rest-Solidaritätszuschlag: "Beim Soli habe ich in der Tat den Eindruck, dass die Politik die Verfassung ignoriert." Der Gesetzgeber müsse seit Jahren davon ausgehen, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Ergänzungsabgabe, also ein besonderer Finanzbedarf speziell des Bundes, damals die einigungsbedingten Mehrausgaben, nicht mehr erfüllt seien. "Aus der Ergänzungsabgabe ist eine verkappte Unternehmensteuer und besondere Einkommensteuer geworden - und zwar gegen die Verfassung", sagte Papier dem "Handelsblatt".


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