Schwere Gewalt, Sexualstraftaten und Betrug: Die Prozesse im September

Im September verhandeln die Landgerichte Braunschweig und Hildesheim erneut eine Vielzahl schwerer Strafverfahren aus der Region.

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Region. Nahezu tagtäglich berichtet regionalHeute.de über schwere Straftaten, die in der Region begangen werden. Darunter nicht selten Morde, versuchte Tötungsdelikte oder schwere Raubüberfälle. Werden die Ermittlungsbehörden der Täter habhaft, so landen diese bestenfalls vor Gericht. In diesem Artikel zeigen wir, welche Prozesse vor den für die Region zuständigen Landgerichten im September geführt werden.



Im deutschen Rechtssystem haben verschiedene Gerichte unterschiedliche Zuständigkeiten. Eine wichtige Instanz innerhalb dieses Systems sind die Landgerichte. Doch welche Straftaten werden eigentlich vor dem Landgericht verhandelt?

Die Landgerichte


Die Landgerichte sind in erster Instanz für schwerwiegende Straftaten zuständig, die nicht in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen. Dazu gehören unter anderem Fälle von schwerer Körperverletzung, (versuchte) Tötungsdelikte wie Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung, die eine besondere Schwere aufweisen, Raub und Erpressung in besonders schweren Fällen, schwere Sexualdelikte und Wirtschaftskriminalität.

Wie kommt es zum Prozess?


In Deutschland wird ein Strafprozess nur eröffnet, wenn ein sogenannter hinreichender Tatverdacht besteht – also wenn genügend Beweise vorliegen, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist.

Zunächst führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Sie arbeitet dabei mit der Polizei zusammen. Wenn sich der Verdacht gegen eine bestimmte Person erhärtet, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.

Wird die Anklage erhoben, prüft das zuständige Gericht – zum Beispiel das Landgericht – ob die Voraussetzungen für einen Prozess vorliegen. Das Gericht eröffnet das Hauptverfahren nur dann, wenn es die Anklage für ausreichend begründet hält. Erst mit dieser Eröffnung des Hauptverfahrens kommt es zu einem Gerichtsprozess. Dort werden die Beweise erneut geprüft, Zeugen und Gutachter angehört und schließlich ein Urteil gefällt.

Die Landgerichte der Region


Für die Region sind zwei Landgerichte zuständig. Das Landgericht Braunschweig für Braunschweig, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Salzgitter und Goslar und das Landgericht Hildesheim für die Landkreise Gifhorn (ohne Samtgemeinden Brome und Boldecker Land, LG Braunschweig) und Peine (ohne Gemeinde Vechelde und Wendeburg, LG Braunschweig). Die Gerichte melden die anstehenden Prozesse für den jeweiligen Monat. Für alle Angeklagten gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld die Unschuldsvermutung.

Prozesse am Landgericht Braunschweig


Kinderpornografische Inhalte

Beginn: Dienstag, 1. September 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermin: 3. September 2026, 8:30 Uhr
Tatvorwurf: Herstellung, Verbreitung, Verschaffung und Besitz kinderpornografischer Inhalte u.a.
Tatort: Wolfsburg und andere Orte
Tatzeitraum: 26. Oktober 2024 und 29. Januar 2025

Zur Last gelegte Tat:
Dem 43-jährigen Angeklagten werden insgesamt 13 Taten vorgeworfen, die er jeweils im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben soll. Er soll auf ein Kind eingewirkt haben, um es dazu zu bringen, kinderpornografische Inhalte herzustellen. Außerdem soll er einen pornografischen Inhalt versendet haben, um sich den Besitz an jugendpornografischen Inhalten zu verschaffen.

In zehn Fällen soll der Angeklagte auf ein Kind durch einen pornografischen Inhalt oder durch Reden eingewirkt haben, um sich in drei Fällen einen kinderpornografischen Inhalt zu verschaffen. Bis zur Sicherstellung im Rahmen einer Durchsuchung am 29. Januar 2025 soll er zudem 534 Bilder und drei Videos von Kindern in sexuellen Posen besessen haben.

58 dieser Dateien und die drei Videos soll der Angeklagte aus Chats mit Kindern erlangt haben, in denen er sich als Mädchen ausgegeben habe. Die weiteren 476 Bilder soll er aus dem Internet heruntergeladen und teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz bearbeitet haben.

Es könnte die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommen.

Besonders schwere Vergewaltigung
Beginn: Donnerstag, 3. September 2026, 12 Uhr
Fortsetzungstermine: 14. September 2026, 9 Uhr; 21. September 2026, 10:30 Uhr; 5. Oktober 2026, 9 Uhr
Tatvorwurf: Besonders schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung u.a.
Tatort: Wolfsburg
Tatzeit: 16. März 2026

Zur Last gelegte Tat:
Dem 63-jährigen Angeklagten, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, wird die Vergewaltigung seiner Nachbarin in deren Wohnung vorgeworfen. Dabei soll er Gewalt gegen die Frau angewendet und unter anderem mit einer Schere auf sie eingestochen haben.

Zu einem späteren Zeitpunkt soll der Angeklagte der Zeugin mitgeteilt haben, dass er sie nun zur Verdeckung seiner vorherigen Straftat „umbringen“ werde. Anschließend soll er erneut mit der Schere in den Halsbereich der Frau gestochen haben.

Schließlich soll der Angeklagte aufgrund des „guten Zuredens“ der Zeugin von seinem Vorhaben Abstand genommen haben. Stattdessen habe er begonnen, sich selbst mit der Schere und einem Messer zu verletzen, um einen Angriff auf seine Person vorzutäuschen. Anschließend soll er die Wohnung verlassen und der Zeugin mitgeteilt haben, dass sie „jetzt einen Rettungswagen“ verständigen könne.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
Beginn: Dienstag, 8. September 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermin: 10. September 2026, 9 Uhr
Tatvorwurf: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Herstellen kinderpornografischer Inhalte
Tatort: Salzgitter
Tatzeitraum: 28. Juni 2014 bis 31. Januar 2015

Zur Last gelegte Tat:
Dem 74-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im genannten Zeitraum in zehn Fällen sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. Das Kind soll ohne Begleitung gereist sein und ab dem 28. Juni 2014 im Haushalt des Angeklagten gelebt haben.

Zeitgleich soll der Angeklagte Bildaufnahmen von den sexuellen Handlungen gefertigt haben. In vier weiteren Fällen soll er kinderpornografische Bildaufnahmen von dem Kind hergestellt haben.

Vergewaltigung innerhalb der Ehe
Beginn: Mittwoch, 9. September 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermine: 14. und 16. September 2026, jeweils 9 Uhr
Tatvorwurf: Vergewaltigung
Tatort: Salzgitter
Tatzeitraum: 10. bis 28. Februar 2015

Zur Last gelegte Tat:
Dem 37-jährigen Angeklagten wird eine Vergewaltigung innerhalb der ehelichen Beziehung vorgeworfen. Die Tat soll sich im genannten Zeitraum ereignet haben. Dabei soll der Angeklagte eine schutzlose Lage der Geschädigten ausgenutzt haben.

Überfälle auf Geschäfte
Beginn: Montag, 14. September 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermin: 23. September 2026, 9 Uhr
Tatvorwurf: Schwere räuberische Erpressung in zwei Fällen
Tatort: Braunschweig
Tatzeit: 9. und 19. März 2026

Zur Last gelegte Tat:
Der 62-jährige Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, soll am 9. März 2026 die Verkäuferin eines Blumenladens mit einem Cuttermesser bedroht und die Herausgabe sämtlicher Geldscheine aus der Kasse verlangt haben. Daraufhin soll die Zeugin die Kasse des Geschäfts geöffnet haben. Der Angeklagte habe die darin befindlichen Geldscheine im Wert von 630 Euro an sich genommen und sei anschließend geflüchtet.

In ähnlicher Weise soll der Angeklagte am 19. März 2026 die Verkäuferin eines weiteren Geschäfts mit einem Cuttermesser bedroht haben. Dabei soll er ihr das Messer an den Hals gehalten und Geld verlangt haben. Die Zeugin habe daraufhin die Kasse geöffnet, woraufhin der Angeklagte Geldscheine im Wert von 950 Euro an sich genommen haben soll. Anschließend habe er das Geschäft verlassen.

Die Staatsanwaltschaft hat die Einziehung des Wertes von insgesamt 1.590 Euro beantragt.

Angriff auf Polizeibeamte
Beginn: Freitag, 18. September 2026, 9 Uhr
Fortsetzungstermine: 21., 29. und 30. September 2026, jeweils 9 Uhr
Tatvorwurf: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung u.a.
Tatort: Salzgitter
Tatzeit: 8. August 2024 und 4. Februar 2026

Zur Last gelegte Tat:
Der 64-jährige Beschuldigte, der aufgrund dieser Sache einstweilig untergebracht ist, soll unter Wahnvorstellungen leiden. Im Rahmen dieser Vorstellungen soll er davon ausgehen, „Amtshilfe“ für das „Landesamt für Verfassungsschutz“ zu leisten.

Am 8. August 2024 soll der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit Kennzeichen notiert haben, woraufhin die Polizei gerufen worden sei. Nachdem die Polizeibeamten eingetroffen seien, habe verhindert werden müssen, dass er sich an den Beamten vorbeidrängt. Daraufhin soll er einer Polizeibeamtin ins Gesicht gefasst haben.

Am 4. Februar 2026 sollte der Beschuldigte zwecks Prüfung einer möglichen Unterbringung dem Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter zugeführt werden. Im Verlauf des Geschehens sollten ihm zur Eigensicherung Handfesseln angelegt werden. Dagegen soll sich der Beschuldigte gewehrt und einem Polizeibeamten gezielt ins Gesicht geschlagen haben. Dieser habe dadurch eine Kieferprellung erlitten.

Verstöße gegen Gewaltschutzanordnung und Angriffe auf Polizeibeamte
Beginn: Mittwoch, 23. September 2026, 11 Uhr
Fortsetzungstermine: 5. und 6. Oktober 2026, jeweils 9 Uhr
Tatvorwurf: Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Tatort: Salzgitter
Tatzeitraum: 13. Dezember 2023 bis 18. Januar 2024

Zur Last gelegte Tat:
Dem 33-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in vier Fällen gegen eine Gewaltschutzanordnung verstoßen zu haben. Diese untersagte ihm, sich der Wohnung des Zeugen auf weniger als 50 Meter zu nähern.

Der Angeklagte soll den Zeugen in einem Fall über das Festnetztelefon angerufen haben. In drei weiteren Fällen soll er an der Haustür geklingelt beziehungsweise gegen die Wohnungstür getreten haben. In einem dieser Fälle soll er dem Zeugen zugleich gedroht haben.

Außerdem soll der Angeklagte am 12. Januar 2024 damit gedroht haben, sich vom Balkon seines Wohnhauses zu stürzen. Das daraufhin eintreffende Polizeifahrzeug soll er vom Balkon im dritten Obergeschoss aus mit mehreren Gegenständen beworfen haben. Unter den Gegenständen soll sich ein etwa 20 mal 30 Zentimeter großes Holzbrett befunden haben. Dem Fahrzeugführer sei es gelungen, den Gegenständen auszuweichen.

Auch nachdem die Polizeibeamten aus dem Fahrzeug ausgestiegen seien, soll der Angeklagte weiterhin gezielt Gegenstände nach ihnen geworfen haben. Die Beamten hätten den Gegenständen ebenfalls ausweichen können.

Die Anklage war ursprünglich vor dem Amtsgericht Salzgitter erhoben worden. Das Landgericht übernahm das Verfahren, da auch eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB in Betracht kommen könnte.

Landgericht Hildesheim


Versuchter Mord, fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis

Seit 19. Juni 2026
Fortsetzungstermine: 10., 20. Juli, 11., 19., 20. August, 8., 10., 16., 21., 23. September, 1., 7. und 26. Oktober, jeweils 9 Uhr
Az.: 12 Ks 26 Js 38604/25 (4/26)
Tatort: Hohenhameln
Tatzeit: 28. September 2025

Zur Last gelegte Tat


Dem 30-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, am Tattag mit einem hochmotorisierten SUV die Soßmarer Straße in Hohenhameln befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei. Hierbei sei er trotz der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit einer Geschwindigkeit von mindestens 90 km/h und höchstens 115 km/h unterwegs gewesen.

Währenddessen habe der geschädigte neunjährige Zeuge versucht, mit seinem Fahrrad die Soßmarer Straße zu überqueren. Das vom Angeklagten geführte Fahrzeug habe das Kind dabei mit der linken Fahrzeugfront erfasst, sodass dieses mehrere Meter durch die Luft geschleudert worden und regungslos auf dem Grünstreifen zum Erliegen gekommen sei.

Der Angeklagte, der den Unfall aufgrund des lauten Aufpralls wahrgenommen habe, habe sein Fahrzeug nunmehr bis auf 145 km/h beschleunigt und den Unfallort verlassen, ohne sich um das verletzte Kind zu kümmern. Vielmehr soll er eine Minute später sein Mobiltelefon ausgeschaltet haben, um seine Identifizierung als Fahrzeugführer bestmöglich zu verhindern. Der Angeklagte soll ein Versterben des Kindes für möglich gehalten, dies aber billigend in Kauf genommen haben, um einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung zu entgehen. Das Kind habe mit schweren Verletzungen überlebt.

Bandenmäßiger Betrug

Seit 26. August 2026
Fortsetzungstermine: 7., 16., 18., 23. und 28. September, jeweils 9 Uhr
Az.: 20 KLs 25 Js 1421/26 (8/26)
Tatort: Hildesheim, Goslar und Laatzen
Tatzeit: Dezember 2025 bis Februar 2026

Zur Last gelegte Tat
Den beiden Angeklagten im Alter von 31 und 34 Jahren werden insgesamt sechs Straftaten zur Last gelegt. Die Angeklagten sollen sich spätestens im Dezember 2025 einer Gruppierung angeschlossen haben, die Betrugstaten nach dem Muster der sogenannten „falschen Polizisten“ begangen habe. Bei diesem Vorgehen werden die zumeist älteren Opfer durch eine von den Tätern erfundene Geschichte dazu gebracht, Geld an vermeintliche Polizisten zu übergeben. Die Gruppe sei dabei so organisiert gewesen, dass die Anrufe von sogenannten „Keilern“ durchgeführt worden sein sollen. Diese hätten während der Tat die Telefonverbindung zu den Opfern gehalten und deren Verhalten gelenkt.

Daneben sei jeweils ein sogenannter „Logistiker“ zum Einsatz gekommen, der dafür gesorgt habe, dass ein weiterer Mittäter zur vereinbarten Zeit am Tatort erschienen und die Wertsachen in Empfang genommen habe. Bei dieser letzten Person habe es sich um den sogenannten „Abholer“ gehandelt. Die Gestaltung der Legende, die den Opfern präsentiert worden sei, habe von Fall zu Fall variiert. Teilweise seien mehrere Personen in den Anruf eingebunden worden, um eine höhere Seriosität zu suggerieren oder die Opfer zu überfordern, sodass sie die ihnen dargebotene Geschichte glaubten.

Die Rolle der „Abholer“ soll laut Anklage den beiden Angeklagten zugekommen sein. Sie sollen auf Anweisung weiterer Mittäter verschiedene Anschriften angefahren haben, um dort die Beute in Empfang zu nehmen und unter Abzug einer Provision ins Ausland weiterzuleiten. Dem 31-jährigen Angeklagten soll dabei die Aufgabe des Fahrers und zugleich Wachpostens zugekommen sein, während der 34-jährige Angeklagte als vermeintlicher Polizeibeamter die Wertgegenstände bei den geschädigten Zeugen unmittelbar in Empfang genommen haben soll. Beide Angeklagten sollen darüber hinaus mit den Hintermännern über die zeitliche Abfolge der Taten und die Aufteilung der Beute kommuniziert haben. Durch die Tatbegehung sollen sie sich, wie von vornherein beabsichtigt, eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang verschafft haben.

Insgesamt sollen die Angeklagten durch die sechs Taten eine Summe von 205.000 Euro erlangt haben. Besonders schwer wiegt nach den Angaben der Staatsanwaltschaft der Fall einer 84-jährigen Seniorin aus Hildesheim. Von ihr sollen die Angeklagten über einen Zeitraum von einer Woche bei vier Kontaktaufnahmen insgesamt 175.000 Euro erlangt haben.

Auch ein 89-jähriger Senior aus Goslar soll Opfer der Betrugsmasche geworden sein. Ihm sollen die Angeklagten einen Bargeldbetrag zwischen 30.000 und 40.000 Euro abgenommen haben.

In Laatzen sollen die Angeklagten im Februar 2026 von einer weiteren 84-jährigen Seniorin 55.000 Euro erlangt haben. In diesem Fall seien die Angeklagten jedoch bereits von der Polizei observiert worden. Die Tatbeute sei deshalb anschließend an die Zeugin zurückgelangt.