Für mehr Barrierefreiheit: Das plant die Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit einem überarbeiteten Gesetz für mehr Barrierefreiheit im Alltag sorgen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Menschen mit Behinderungen stehen im Alltag vor vielen Herausforderungen: Wenn die Speisekarte im Restaurant etwa nicht in Blindenschrift verfügbar oder der Bahnsteig aufgrund eines fehlenden Aufzugs unerreichbar ist, stößt eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben an ihre Grenzen. Um die Inklusion zu verbessern, will die Bundesregierung beim Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) nachschärfen. Der Gesetzentwurf wurde am heutigen Donnerstag in erster Lesung im Bundestag diskutiert.



Das BGG gilt bereits seit 24 Jahren und soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben fördern. Seit mittlerweile 17 Jahren ist in Deutschland außerdem die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Bisher galten die Verpflichtungen des BGG für Bundesbehörden – sie müssen durch Rampen oder Aufzüge räumlich, aber auch kommunikativ, beispielsweise durch Verwendung leichter Sprache in Dokumenten eine Barrierefreiheit herstellen. Ausgenommen von diesen Regeln ist bislang der private Bereich, doch das soll sich nach dem Willen der Regierung nun ändern.

Das plant die Regierung


Die Bundesregierung hat das Gesetz überarbeitet und will so für weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen sorgen. Die Regelungen im BGG sollen künftig auch auf den privatgewerblichen Bereich ausgedehnt werden. Das würde unter anderem Arztpraxen, Geschäfte und Restaurants betreffen, die dann "in einem angemessenen Rahmen durch eine einfache und praktikable Lösung vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten sicherstellen" müssten. Kritik kommt allerdings aufgrund der Formulierung "in einem angemessenen Rahmen" aus den Reihen Betroffener, die fürchten, dass Inhaber Maßnahmen zur Barrierefreiheit für unzumutbar erklären könnten und diese dann auch nicht umsetzen müssten.

Schlichtungsstelle im Streitfall


Der Gesetzesentwurf sieht außerdem die Möglichkeit eines kostenlosen Schlichtungsverfahrens vor. Dieses soll künftig von Menschen mit Behinderung auch dann beantragt werden können, wenn Unternehmen sich weigern, angemessene Maßnahmen zur Barrierefreiheit umzusetzen. Bislang war der private Bereich vom Schlichtungsverfahren ausgeschlossen.

Das ist bei Assistenzhunden vorgesehen


Der Gesetzesentwurf beinhaltet auch eine Regelung, die Menschen betrifft, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind. Seit 2024 kommt es zu einem Stillstand bei der Zertifizierung von Assistenzhunden, da eine Zertifizierungsstelle, die Hundeschulen nach den Vorgaben der Assistenzhundeverordnung akkreditieren darf, fehlt. Die Bundesregierung will nun im BGG eine Übergangsregelung schaffen, damit auch nicht zugelassene Hundeschulen Assistenzhunde prüfen und zertifizieren können.