Region. Die Schulen in Niedersachsen gehen mit der schwierigen Situation, für Kindern und Jugendliche unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie Bildung und Tagesstruktur zu sichern, routiniert und souverän um. Die Arbeit in den Szenarien B und C - dem Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht sowie dem reinen Distanzunterricht - war neu und ungewohnt, ist mittlerweile aber Schulalltag geworden und funktioniert immer besser. Um die Schulleitungen und Lehrkräfte, aber auch die Schülerinnen und Schüler auf diesem guten Weg weiter zu unterstützen, hat das Niedersächsische Kultusministerium im Rahmen seiner 10-Punkte-Agenda einen neuen Erlass veröffentlicht, der die aktuellen „Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie" zusammenfasst sowie unter anderem Hinweise zur Unterrichtsgestaltung, zur Notengebung und zur Erreichbarkeit der Schule gibt. Dies teilt das Niedersächsische Kultusministerium in einer Pressemitteilung mit.
„Damit stärken wir die schulische Praxis und sichern zugleich Verbindlichkeit und Einheitlichkeit", erläutert Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Das betrifft Strukturen und Tagesabläufe, Kontaktaufnahmen und die Leistungsbewertung. Diese Klarheit hilft den Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern und auch den Eltern. In den Erlassen sind die Erfahrungen und Rückmeldungen aus dem ersten Schulhalbjahr 2020/2021 mit eingeflossen. Wir arbeiten ständig daran, die Realität abzubilden und unsere Rahmensetzungen anzupassen, um das Optimum für die Schülerinnen und Schüler aus dieser schwierigen Lage herauszuholen."
In Kontakt bleiben
Der Erlass betone Rituale und eine klare Tagesstruktur: Zu Beginn eines jeden Schultages im reinen Distanzlernen (Szenario C) solle fest vereinbart ein digitales Treffen stehen - beispielsweise in Form einer Videokonferenz - sofern es technisch möglich sei. Gemeinsam könnten so Aufgaben geklärt, Fragen beantwortet und Lösungswege skizziert werden. Auch ein Austausch über das persönliche Befinden könne hier stattfinden. Ein solcher Start in den Tag zu einer verbindlich vereinbarten Uhrzeit diene außerdem der Kontaktpflege sowie der Klassengemeinschaft, erleichtere erfahrungsgemäß vielen Schülerinnen und Schülern den Einstieg in die häusliche Arbeit und verhindere die Isolierung einzelner Schülerinnen und Schüler. Kontakt halten auch in der Distanz, laute das Motto. Die aktive und nach Möglichkeit technisch und digital gestützte Begleitung der Lernenden durch regelmäßigen und individuellen Kontakt mit der jeweiligen Lerngruppe müsse sichergestellt werden. Dabei unterstreiche der Erlass: Für die Schülerinnen und Schüler bestehe auch beim Distanzlernen Schulpflicht und somit die Verpflichtung, die ihnen gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angegebenen Zeit zu bearbeiten.
Lernrückstände aufarbeiten
Um auf die sehr unterschiedlichen familiären und sozialen Bedingungen von Schülerinnen und Schüler reagieren zu können, werde geregelt, dass schulische Arbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler in den Szenarien B und C entsprechend der personellen und sächlichen Ressourcen der jeweiligen Schule zur Verfügung zu stellen seien. Damit könnten Kinder und Jugendliche, die zu Hause keine adäquaten technischen oder räumlichen Lernbedingungen zur Verfügung haben, die Schulausstattung nutzen.
Die Schulen hätten große Flexibilität bei der Gestaltung der Stundentafel, um Lernrückstände angemessen aufarbeiten zu können. So könnten an den Grundschulen Stunden zur Stärkung der Basiskompetenzen („Lesen, Schreiben, Rechnen") in den Hauptfächern aus den Nebenfächern generiert werden. Die wichtigen Kompetenzen, die in Nebenfächern erworben werden, sollen schwerpunktmäßig in Ganztagsangeboten aufgehen. Analog könne auch an den weiterführenden Schulen im Sekundarbereich I vorgegangen werden, je nach individueller Lage einer Schule. Alle Schulen würden zusätzlich die Möglichkeit erhalten, die Stundentafel in den Schuljahrgängen 5 bis 8 zu flexibilisieren. Dies könne im gesamten Schuljahr 2020/2021 oder in Teilen des Schuljahres erfolgen. Dazu könnten je nach Entscheidung der Schule Stundenkontingente des einen Faches für ein anderes Fach genutzt werden.
Leistungsbewertung im Distanzlernen
Ergänzt werde der Erlass mit Informationen zur Leistungsbewertung - auch im Distanzlernen - und den schriftlichen Arbeiten. So sei beispielsweise festgehalten, dass im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 in allen Schuljahrgängen und Fächern nur eine schriftliche Arbeit zu schreiben sei. Als Ersatzleistung für schriftliche Arbeiten könnten im Primar- und Sekundarbereich auch alternative Formen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung erfolgen. So werde eine faire und angemessene Notengebung zum Schuljahresende 2020/2021 gesichert.
Die „Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie" unterstreichen zudem, dass die Schule eine klare Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sicherzustellen hat: In den Szenarien B und C gewährleiste jede Schule von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 13 Uhr die telefonische oder persönliche Erreichbarkeit.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne fasst zusammen: „Wir haben die letzten Wochen und Monate sehr intensiv daran gearbeitet, die Rahmenbedingungen für die Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrkräfte auf die aktuellen Begebenheiten anzupassen. Wir setzen klare Prioritäten und geben bestmögliche Planungssicherheit für die kommende Zeit. Das ist das Ziel der 10-Punkte-Agenda und mit diesem Erlass wird ein weiterer Baustein umgesetzt."
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