G-20-Urteil: Das sagen unsere Bundestagsabgeordneten dazu

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Die Bundestagsabgeordneten aus Wolfenbüttel und Braunschweig äußern sich zum G20-Urteil. Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Die Bundestagsabgeordneten aus Wolfenbüttel und Braunschweig äußern sich zum G20-Urteil. Symbolfoto: Thorsten Raedlein

Wolfenbüttel/Braunschweig. Ein Hamburger Amtsgericht hat jüngst einen Niederländer im Zusammenhang mit den G-20-Krawallen zu zwei Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. regionalHeute.de fragte die Bundestagsabgeordneten aus Wolfenbüttel und Braunschweig nach ihrer Meinung zu dem Urteil.


Der junge Mann soll mit Flaschen nach Polizisten geworfen und verletzt haben. Dem 24-Jährigen wurden daher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und schwerer Landfriedensbruch zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte lediglich ein Jahr und acht Monate gefordert. Über das Urteil gibt es geteilte Meinungen. Der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller hält das Urteil für ein "wichtiges Signal".

CDU-Bundestagsabgeordneter Uwe Lagosky - Wahlkreis 49 - Wolfenbüttel/Salzgitter

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Uwe Lagosky. Foto: CDU



„Der Täter hat seinen Beitrag dazu geleistet, dass Hamburg einem Bürgerkriegsgebiet glich. Er ist extra aus den Niederlanden angereist, weil er Menschen verletzen wollte. Ganz bewusst hat er sich an den „Welcome to Hell“-Ausschreitungen beteiligt und nun trägt er die Konsequenzen für sein Handeln. Im Frühjahr haben wir unter großem Beifall eine Verschärfung des Strafrechts beim Angriff auf Vollstreckungsbeamte beschlossen. Damit haben wir unseren Willen ausgedrückt, dass Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte und Einsatzkräfte mit Freiheitsstrafen belegt werden sollen. In diesem Fall kommen noch weitere Tatbestände, wie unter anderem Landfriedensbruch, dazu. Ich möchte allen Polizistinnen und Polizisten dafür danken, dass sie die Bevölkerung vor solchen Gewalttätern schützen.“

SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Carola Reimann - Wahlkreis 50 - Braunschweig

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Dr. Carola Reimann Foto: SPD



„Es steht mir als Politikerin nicht zu, das Strafmaß zu beurteilen. Das machen die Richterinnen und Richter. Die Justiz ist in Deutschland aus gutem Grund unabhängig von der Politik. Das ist ein sehr hohes und schützenswertes Gut. Grundlage für die Entscheidung der Richter war das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Dieses wurde am 27. April 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat Ende Mai in Kraft. Tätliche Angriffe auf Polizisten, ermittelnde Staatsanwälte, Feldjäger und andere Sicherheitskräfte können seitdem mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Zudem werden die Angriffe seitdem unabhängig davon bestraft, ob die Vollzugsbeamten gerade eine Vollstreckungshandlung vornehmen oder in sonstiger Weise dienstlich handeln. Das Gesetz war notwendig geworden, weil 2016 über 71.000 Polizeibeamte Opfer von Gewaltdelikten geworden sind. Das sind 11,2 Prozent mehr als im Jahr davor. Immer öfter schlagen Polizisten Hass, Beleidigungen und Gewalt entgegen.“


CDU-Bundestagsabgeordneter Carsten Müller - Wahlkreis 50 - Braunschweig

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Carsten Müller. Foto: CDU



„Straftaten gegen Polizisten und Rettungskräfte dürfen in keiner Weise toleriert werden und gehören hart bestraft – schließlich ist ein Angriff auf sie, ein Angriff auf die öffentliche Sicherheit. Deshalb haben wir im Deutschen Bundestag im April beschlossen, dass solche Angriffe härter bestraft werden. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Verurteilung des Flaschenwerfers von Hamburg ausdrücklich – sie ist genau das richtige Signal. Chaoten und Gewalttäter dürfen unser Versammlungsrecht nicht als Deckmantel missbrauchen, ihnen muss deshalb mit der vollen Härte des Rechtsstaates begegnet werden. Übrigens sehe ich hierin keine Kollektivstrafe, da das Gericht die Schuld des Flaschenwerfers als erwiesen ansah und er für seine individuelle Tat und nicht für die Handlung anderer bestraft wurde.“

Auch Sigmar Gabriel, SPD-Bundestagsabgeordneter Wahlkreis 49 Wolfenbüttel/Salzgitter, haben wir um ein Statement zum Urteil gebeten. Leider ist bisher keine Antwort eingegangen.


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