Geflüchtete aus der Ukraine können weiterhin kostenfrei Bus und Bahn nutzen

Als behelfsweiser Fahrausweis bzw. als Freifahrtberechtigung dient ein gültiger ukrainischer Pass beziehungsweise Ausweis.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Alle Verkehrsunternehmen in der Region unterstützen weiterhin Geflüchtete aus der Ukraine und bieten weiterhin kostenfreie Fahrten mit dem ÖPNV im gesamten VRB- Verbundgebiet an.


Das hätten die Gesellschafter des VRB an diesem Freitag einstimmig beschlossen, teilte der Verkehrsverbund Region Braunschweig am Freitag mit. „Wir wollen den Menschen aus der Ukraine, die zu uns in die Region kommen, helfen. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, die bundesweite Regelung des Branchenverbandes für den öffentlichen Verkehr VDV, zu unterstützen. Auch im VRB können Geflüchtete den ÖPNV kostenlos nutzen“, betont Jan Behrendt, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung.


Ausweis dient als Fahrausweis


Als behelfsweiser Fahrausweis bzw. als Freifahrtberechtigung dient ein gültiger ukrainischer Pass bzw. Ausweis. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres und auf Widerruf für alle Busse, Trams und Nahverkehrszüge im Gebiet des Verkehrsverbundes.


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