Gesundheitsministerium: Boostern schon nach drei Monaten möglich

Auch wer nach drei Monaten eine Boosterimpfung will, soll sie bekommen. Das stellt das Niedersächsische Gesundheitsministerium in einer E-Mail klar. Eine Garantie auf einen schnellen Termin sei das aber nicht.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Hannover. Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat die für die kommunalen Impfangebote zuständigen Gesundheitsämter am vergangenen Donnerstagvormittag in einer internen Mail gebeten, nicht starr an einem Abstand von sechs Monaten zwischen der Zweitimpfung und der Auffrischungsimpfung festzuhalten, wenn Menschen bereits lange Zeit in der Schlange eines Impfangebots gewartet haben. Ziel dieser Bitte war es, Situationen zu vermeiden, in denen impfwillige Bürger in großer Zahl und nach langer Wartezeit von den kommunalen Impfstellen abgewiesen werden, weil ihre zweite Impfung weniger lange zurückliegt als die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen sechs oder im Einzelfall fünf Monate. Das berichtet das Ministerium in einer Pressemitteilung. Die EMA hält einen sogenannten Booster bereits nach drei Monaten für sinnvoll.


Gerade vor dem Hintergrund der zu befürchtenden Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Variante sei es wichtig, dass möglichst viele Menschen eine Auffrischungsimpfung erhalten, so das Niedersächsische Gesundheitsministerium. Mittlerweile habe die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) mitgeteilt, dass eine Auffrischungsimpfung auch nach drei Monaten sinnvoll und medizinisch unbedenklich sei.


Auf Rückfrage einiger Gesundheitsämter hat das Ministerium den Gesundheitsämtern am aber auch mitgeteilt, dass ein Abstand zur zweiten Impfung von vier Wochen keinesfalls unterschritten werden sollte. Das Niedersächsische Gesundheitsministerium empfehle ausdrücklich nicht, sich bereits vier Wochen nach der zweiten Impfung um eine Auffrischungsimpfung zu bemühen. Dies sei weder von den wissenschaftlichen Empfehlungen der STIKO und der EMA gedeckt, noch sei es medizinisch sinnvoll, da zu diesem Zeitpunkt noch ein sehr guter Impfschutz bestünde.

Das letzte Wort hat der Arzt


Welche Personen vor Ort eine Impfung erhalten und ob eine Auffrischungsimpfung im Einzelfall medizinisch angebracht ist, könne durch das Land aber nicht vorgegeben werden, sondern sei immer eine ärztliche Einzelfallentscheidung. Bürger, die ein kommunales Angebot für eine Auffrischungsimpfung in Anspruch nehmen möchten, bittet das Ministerium daher sich im Vorfeld zu informieren. Das könne Frust und lange Wartezeiten verhindern.


„Unser Ziel muss es weiterhin sein, vordringlich diejenigen mit einer Auffrischungsimpfung zu versorgen, die aufgrund ihres Alters oder aus medizinischen Gründen ein höheres Risiko tragen, schwer an COVID-19 zu erkranken und deren zweite Impfung schon länger zurückliegt", erklärt dazu Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Dank des großen Engagements der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, der kommunalen Impfteams und der betriebsärztlichen Dienste sind wir in Niedersachsen auf einem sehr guten Weg, allen Bürgerinnen und Bürgern sehr schnell ein Angebot für eine Auffrischungsimpfung machen zu können. Ich bitte deshalb insbesondere die jungen und gesunden Niedersächsinnen und Niedersachsen, deren zweite Impfung noch nicht lange zurückliegt, für den Moment noch um ein wenig Zurückhaltung und Solidarität."


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