Niedersachsen. Wie aus einer Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen (DPolG) hervorgeht, müssten aktuell viele Polizei-Beamte ihre privaten Smartphones nutzen, um für ihren Einsatz wichtige Apps oder Datenbänke anwenden zu können. Ein Umstand, der sich aus Sicht der Gewerkschaft möglichst schnell ändern müsse. Alle operativ tätigen Beamtinnen und Beamten müssten eigene Dienst-Handys bekommen.
Eine kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Thomas Brüninghoff, ob schon alle Polizeibeamten in Niedersachsen mit einem dienstlichen Smartphone ausgerüstet worden seien, habe die niedersächsische Landesregierung damit beantwortet, dass dies bis dato noch nicht erfolgt sei, aber schon eine Vielzahl an mobilen Endgeräten beschafft worden seien, die zentral verwaltet würden. Dennis Maschmeier, Mitglied der Bundesjugendleitung der DPolG, kommentiert dies wie folgt: „Wenngleich es sich um eine erfreuliche Entwicklung handelt, dass die Polizeibehörden mit insgesamt zirka 3.300 neuen Smartphones und Tablets der Generation SmK 2.0 versorgt worden sind, darf das große Ziel der individuellen Ausstattung aller operativ tätigen Kolleginnen und Kollegen nicht aus den Augen verloren werden. Eine alsbaldige flächendeckende Umsetzung sollte angestrebt werden.“
Haftungsfrage ungeklärt
Nicht nur die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz, Barbara Thiel, habe den kaum tragbaren Umstand, dass regelmäßig zur alltäglichen Bewältigung polizeilicher Lagen private Smartphones hinzugezogen werden müssten, kritisiert. Auch die Haftungsfrage bei Sachschäden am Smartphone treibe betroffene Einsatzkräfte um, so Maschmeier. Es sei erforderlich, dass der Fuß der Landesregierung in Puncto „Digitalisierung“ auf dem Gaspedal bleibe und keine Zeit verschwendet werden dürfe.
Wie durch den stellvertretenden Ministerpräsidenten, Dr. Bernd Althusmann (CDU), konstatiert worden sei, „benötigen unsere Einsatzkräfte schnelle und umfassende Informationen, um eine Lage besser einschätzen zu können“. Sicherlich werde der Digitalfunk als Kommunikationskanal in absehbarer Zeit nicht obsolet. Die einsatztaktisch immens wichtige Ergänzung durch die interne App „NIMES“ ermögliche es jedoch, dass binnen weniger Sekunden wichtige Sachverhaltsinformationen oder Lichtbilder an vom Einsatzanlass tangierte Dienststellen weitergegeben werden können. Als weiteres Beispiel nennt die Gewerkschaft die „Intel-Officer“ der Einsatzleitstellen, die proaktiv sowohl im Intra- als auch im Internet nach Lichtbildaufnahmen gesuchter, abgängiger oder suizidgefährdeter Personen recherchieren und diese über Fahndungskanäle der Polizeiinspektionen mit einigen hundert Beamten teilen können. Diese Geschwindigkeit der Datenweitergabe führe landesweit in aller Regelmäßigkeit zu schnellen Fahndungserfolgen.
Grundlage für zukunftsfähige Polizeiarbeit
Darüber hinaus könnten auch Einsatzbefehle, Dienstpostenausschreibungen, Dienstpläne etc., aber auch kurzfristige Änderungen oder Abfragen über den polizeiinternen Messenger gesteuert werden. Dieses wichtigen praxisbewährten Instrumentes dürfe man sich keinesfalls berauben, weshalb der Frage der datenschutzrechtlichen Integrität durch die Individualausstattung schnellstmöglich entgegengewirkt werden müsse. Mit der flächendeckenden Einführung der mobilen Endgeräte werde perspektivisch lediglich die Grundlage für zukunftsfähige Polizeiarbeit geschaffen. Die sich daraus ergebende Aufgabe werde darin bestehen, diese technische Grundlage mit kreativen Innovationen weiterzuentwickeln und zu optimieren, um den modernen Zugewinn und Fortschritt nicht alsbald wieder einzubüßen.
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