Gifhorn. In 313 Fällen habe die 57-Jährige als Fachärztin für Allgemeinmedizin in der von ihr betriebenen Einzelpraxis über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen zur Behandlung von Substitutionspatienten verfügt.
Ab 2008 habe sie im Jahr bis zu 100 drogenabhängige Patienten behandeln dürfen. Im oben angegebenen Tatzeitraum habe sie bis zu 100 Substitutionspatienten behandelt, jedoch keine dem Betäubungsmittelgesetz, dem Arzneimittelgesetz und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung entsprechende Behandlung durchgeführt. Unter anderem sei keine ausführliche Anamnese bei den Patienten durchgeführt worden. Die Behandlung sei nur sehr lückenhaft dokumentiert worden. Die Opiatdosen und Vergabemodalitäten seien nicht notiert und ein Betäubungsmittelbuch nicht geführt worden. Die Substitutionsmittel seien ohne das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen einer Substitutionsbehandlung verschrieben worden. Alle verschriebenen Arzneimittel hätten synthetische Opioide enthalten (Polamidon, Methadon, Methadikt, Buprenorphin, Buprenaddict, Subutex und Suboxone). Die Einnahme der Substitutionsmittel an sieben Tagen in der Praxis sei nicht gewährleistet worden, sondern die Angeklagte habe die Opiate an die drogenabhängigen Patienten zur freien Verfügung abgegeben.
Ärztin hat bewusst betrogen
Die Angeklagte habe nicht überprüft, ob die Patienten die Bedingungen des Behandlungsvertrages wie beispielsweise Drogen- oder Alkoholkonsum einhielten. Diese 313 Fälle hätten sich in dem Zeitraum zwischen dem 30. März 2012 und 24. Juni 2013 ereignet. In 16 Fällen habe sie durch Erklärungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen bewusst wahrheitswidrig angegeben, dass aufgrund der von ihr durchgeführten Substitutionsbehandlungen und Urinkontrollen entsprechende Gebühren nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab angefallen seien, obwohl sie gewusst habe, dass die Behandlung nicht gesetzes- und richtlinienkonform erfolgt sei. Aufgrund ihrer Sammelerklärungen in dem Zeitraum erstes Quartal 2009 bis erstes Quartal 2013 seien insgesamt 786.484,65 Euro von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen an die Angeklagte zu Unrecht ausgezahlt worden. Im Jahr 2003 habe die Angeklagte in zehn Fällen bei einem damals Minderjährigen eine Substitutionsbehandlung vorgenommen ohne eine vorherige umfassende Anamnese und Prüfung der Opiatabhängigkeit vor der Aufnahme in das Substitutionsprogramm durchzuführen. Die nicht ordnungsgemäße Durchführung der Substitutionsbehandlung habe sie zumindestens billigend in Kauf genommen und habe diese auch gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen abgerechnet.
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