AfD darf nicht ins Mehrgenerationenhaus: Land erklärt, warum das okay ist

Die AfD reißt selbst alte Wunden auf und holt sich erneut eine Abfuhr.

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Stefan Marzischewski-Drewes (AfD) darf nicht ins Mehrgenerationenhaus.
Stefan Marzischewski-Drewes (AfD) darf nicht ins Mehrgenerationenhaus. | Foto: regionalHeute.de

Gifhorn. Ja, was ist denn nun eigentlich mit der Nutzung von Mehrgenerationenhäusern für politische Zwecke? Das wollte der Landtagsabgeordnete Stefan Marzischewski-Drewes von der Alternativen für Deutschland (AfD) nun noch mal ganz genau wissen und stellte eine entsprechende Anfrage an die Landesregierung.



Tatsächlich geht es dabei um ein mittlerweile schon etwas älteres Ärgernis - damit wäre es in einem Mehrgenerationenhaus wohl ganz gut aufgehoben, um das sich ja auch die Diskussion dreht. Bereits 2020 machte die AfD Presse, als sie beklagte, dass man ihr den Zugang zu dieser Einrichtung verwehre. Etwas grobschlächtig sprach die Partei von einer "rot-grünen Pogromstimmung". Grundsätzlich wurde beklagt, dass eine von öffentlicher Hand geförderte Einrichtung doch auch jeden reinlassen müsse.

Bereits damals negierte dies der Landkreis. Thomas Walter, Erster Kreisrat: "Die Zuwendung des Landkreises Gifhorn impliziert nicht, das wir in das Hausrecht des Eigentümers der Immobilie eingreifen können."

Diese Auffassung bekräftigt nun auch das Land auf Anfrage des AfD-Abgeordneten.

Über den wahren Nutzen der Einrichtung


Mehrgenerationenhäuser seien Begegnungsorte der Generationen, in denen das Miteinander aktiv gelebt und unterstützt wird. Sie sollen Raum für gemeinsame Aktivitäten von Jung und Alt bieten, ein nachbarschaftliches Miteinander schaffen und allen Menschen offen stehen - unabhängig von Alter oder Herkunft. Ziele seien der Austausch untereinander, die Möglichkeit, voneinander zu lernen, aktiv zu sein und sich für die Gemeinschaft stark zu machen, niedrigschwellig und kostengünstig.

Mehrgenerationenhäuser würden vom Bund nach dem Bundesprogramm mit jährlich 40.000 Euro nach dem „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander“ gefördert. Voraussetzung sei eine jährliche kommunale Kofinanzierung von 10.000 Euro. Die Landesregierung beteiligt sich hieran mit 5.000 Euro.

Aus dem „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander“ ergeben sich die Aufgaben der Mehrgenerationenhäuser, insbesondere:
- Förderung von ehrenamtlichem Engagement
- Stärkung des sozialen Zusammenhalts
- Demokratiestärkung
- Heranführen der Menschen an die Möglichkeiten digitaler Medien
- Abstimmung und Kooperation mit den Standortkommunen

Einrichtungen dürfen selbst entscheiden


Im Rahmen dieser Aufgaben obliege es jedem Mehrgenerationenhaus, Programme zu gestalten und in seinen Räumlichkeiten anzubieten. Eine darüber hinaus gehende Nutzung sowie die Entscheidung über die Zulassung einer Nutzung der Räumlichkeiten durch Dritte liege allein in der Entscheidungshoheit des Trägers des jeweiligen Mehrgenerationenhauses, der insoweit das Hausrecht in dem Mehrgenerationenhaus ausübt.

Land stellt sich hinter die Entscheidung und verweist auf die Stärkung der Demokratie: "Die Landesregierung wertschätzt das Engagement der Trägerinnen und Träger der Mehrgenerationenhäuser sehr, insbesondere auch ihre wichtigen Aktivitäten zur Demokratiestärkung, und unterstützt die Entscheidungsfreiheit der Trägerinnen und Träger hinsichtlich der Nutzung ihrer Räumlichkeiten durch Dritte. Entsprechende Entscheidungen von Trägerinnen und Trägern im Rahmen des Hausrechts werden von der Landesregierung respektiert und nicht bewertet."


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