Braunschweig. Gestern hat der Bundesrichterwahlausschuss die Richterin am Oberlandesgericht Braunschweig Daniela Kirchhof zur Bundesrichterin gewählt. Sie wird demnächst als Richterin am Bundesgerichtshof tätig sein. Das gibt das Oberlandesgericht Braunschweig in einer Pressemitteilung bekannt.
Die 54-jährige Richterin trat nach einer Bankausbildung, dem Studium der Rechtswissenschaften in Leipzig und dem Referendariat in Hannover im Jahr 2001 in Braunschweig in den Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Im April 2006 wurde sie zur Richterin am Landgericht Braunschweig ernannt und gehörte dort verschiedenen Zivil- und Strafkammern an. Außerdem war sie als Referentin in der Präsidialabteilung des Landgerichts Braunschweig sowie als dessen Pressesprecherin tätig.
Im August 2014 wurde sie zur stellvertretenden Direktorin des Amtsgerichts Wolfsburg befördert, bevor sie im September 2015 als Vorsitzende Richterin an das Landgericht Braunschweig zurückkehrte. Sie führte dort zunächst eine Wirtschaftsstrafkammer und später eine große Jugend- und Jugendschutzkammer. Im März 2023 wechselte Frau Kirchhof an das Oberlandesgericht Braunschweig. Dort arbeitete sie seitdem durchgehend in einem Zivilsenat sowie in der Präsidialverwaltung, in der sie insbesondere das Personalreferat der im Bezirk des Oberlandesgerichts tätigen Richterinnen und Richter leitet.
Frau Kirchhof ist verheiratet und hat einen erwachsenen Sohn.
Freude beim Oberlandesgericht
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Katrin Rieke zeigte sich nach Bekanntgabe der Entscheidung des Wahlgremiums sehr erfreut. Sie betonte: „Mit Frau Kirchhof wird eine herausragend qualifizierte und sehr erfahrene Richterin den Bundesgerichtshof verstärken. Nachdem bereits im März 2021 mit Frau Dr. Susanne Matussek und Frau Elke Adams und zuletzt im Dezember 2025 mit Herrn Michael Neef drei beim Oberlandesgericht Braunschweig tätige Richterpersönlichkeiten zu Bundesrichtern gewählt wurden, belegt die Wahl von Frau Kirchhof erneut die hervorragende Qualität der Rechtsprechung im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig.“
Hintergrund
Die Wahl zur Bundesrichterin beziehungsweise zum Bundesrichter erfolgt durch den Bundesrichterwahlausschuss, dem die Justizministerinnen und Justizminister der 16 Bundesländer sowie 16 weitere vom Bundestag gewählte Mitglieder angehören. Den Vorsitz dieses Wahlausschusses führt die Bundesjustizministerin.

