Falsche Notrufe behindern Einsatzkräfte in der Region


Erfundene Notlagen, absichtlich falsche Meldungen und missbräuchlich ausgelöste Alarme beschäftigen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste weiterhin fast täglich.

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Region. Wer die Notrufnummern 110 oder 112 wählt, erwartet schnelle Hilfe. In den Leitstellen zählt jede Meldung. Angaben werden aufgenommen, bewertet und Einsatzkräfte alarmiert. Ob tatsächlich Gefahr besteht, zeigt sich oft erst vor Ort.



Bewusst falsche Notrufe können deshalb erhebliche Folgen haben. Während Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst einen Fehlalarm abarbeiten, stehen Fahrzeuge und Personal für andere Einsätze nicht zur Verfügung.

Nach Angaben des Landeskriminalamts Niedersachsen (LKA) registrierte die Polizei 2025 landesweit 669 Fälle des Straftatbestands „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ (§ 145 StGB). Im Vorjahr waren es 774 Fälle. Auch in der Region gingen die Zahlen zurück. In der Polizeidirektion Braunschweig wurden 2025 insgesamt 69 Fälle registriert, nach 120 im Jahr zuvor. In der Polizeiinspektion Salzgitter / Peine / Wolfenbüttel wurden 19 Fälle erfasst. Die Polizeiinspektion Braunschweig registrierte 17 Fälle.

Straftat und kein Scherz


Viele Menschen denken bei Notrufmissbrauch zunächst an Scherzanrufe. Der Straftatbestand reicht aber weiter. Dazu zählen absichtlich falsche Notrufe, vorgetäuschte Unglücksfälle oder erfundene Gefahrenlagen. Auch das missbräuchliche Auslösen von Not- und Alarmierungseinrichtungen kann strafbar sein.

Für Einsatzkräfte macht es zunächst keinen Unterschied, ob sich eine Meldung später als echt oder erfunden herausstellt. Jeder Hinweis muss geprüft werden. Besonders problematisch wird das, wenn mehrere Einsätze gleichzeitig laufen oder Rettungsmittel knapp sind.

Welche Rolle spielen soziale Netzwerke?


Challenges, Mutproben und andere Online-Aktionen sorgen immer wieder für Diskussionen. Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube verbreiten Inhalte innerhalb kürzester Zeit. Hinweise auf eine Zunahme missbräuchlicher Notrufe durch solche Trends sieht das Landeskriminalamt Niedersachsen derzeit nicht.


Auf Anfrage teilte die Behörde mit: „Das Phänomen ist dem LKA Niedersachsen grundsätzlich bekannt und besteht bereits seit längerer Zeit. Darüber hinaus liegen hier jedoch keine weiterführenden Erkenntnisse vor.“ Wie häufig soziale Netzwerke tatsächlich hinter falschen Notrufen oder vorgetäuschten Notlagen stehen, wird statistisch nicht beziffert.

Internet-Fälle bleiben die Ausnahme


Nur ein kleiner Teil der registrierten Delikte steht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Internet. Landesweit wurden 2025 insgesamt 44 solcher Fälle erfasst. In der Polizeidirektion Braunschweig registrierte die Polizei sechs Fälle mit Internetbezug. In der Polizeiinspektion Salzgitter / Peine / Wolfenbüttel war es ein Fall, in der Polizeiinspektion Braunschweig keiner.

Die Aufklärungsquote lag in diesem Bereich zuletzt bei knapp 89 Prozent.

Fehlalarme können teuer werden


Wer absichtlich einen Fehlalarm auslöst, riskiert ein Strafverfahren. Der Missbrauch von Notrufen kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Bei der Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- oder Nothilfemitteln sieht das Gesetz ebenfalls Geldstrafe oder Freiheitsstrafe vor. Hinzu können Kosten für den ausgelösten Einsatz kommen.

Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Umfang der Alarmierung und den örtlichen Regelungen ab. Je mehr Fahrzeuge und Einsatzkräfte ausrücken, desto teurer kann es werden.

Nicht jeder Fehlalarm ist strafbarer Notrufmissbrauch. Menschen dürfen Hilfe holen, wenn sie eine Situation als Notfall einschätzen. Strafbar wird es dort, wo Gefahren bewusst vorgetäuscht oder Einsatzkräfte gezielt in die Irre geführt werden.

Auch wenn die Fallzahlen in Niedersachsen zurückgegangen sind, registriert die Polizei weiterhin fast zwei entsprechende Delikte pro Tag. Jeder dieser Einsätze bindet Kräfte, die an anderer Stelle fehlen können.