AfD-Fraktion stellt Antrag auf Erweiterung gastronomischer Freiflächen

Wie kürzlich in Wolfenbüttel gefordert, stellt nun auch die Gifhorner AfD-Fraktion einen ähnlichen Antrag an die Verwaltung.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Gifhorn. Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Gifhorn stellt einen Antrag auf Vergrößerung der Freiflächen der Gifhorner Gastronomie, der auf die Initiative von Ratsherr Robert Preuß zurückgeht. Dies berichtet AfD-Fraktionsvorsitzender Stefan Marzischewski-Drewes.


"Der Rat beschließt, dass mit sofortiger Wirkung allen Schankwirtschafts- und Speisewirtschaftsbetrieben die gastronomische Nutzung von Gemeingebrauchsflächen im engen räumlichen Bezug zum jeweiligen Betrieb, zu erlauben ist, sofern durch die Sondernutzung keine erhebliche Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch Bedingungen oder Auflagen nicht ausgeschlossen werden können", heißt es im Antrag der AfD-Fraktion.

Schankwirtschafts- und Speisewirtschaftsbetriebe mit bereits genehmigter Sondernutzungserlaubnis soll ab sofort und mindestens bis zum Ende des Jahres erlaubt werden, die Bereiche ihrer Außengastronomie unbürokratisch und kostenfrei um bis zu 100 Prozent zu vergrößern, sofern keine erhebliche Beeinträchtigung der Sicherheit und des Verkehrs zu erwarten zu erwarten seien.

Massive Umsatzverluste durch Sitzplatzreduzierungen


Die Fraktion begründet den Antrag damit, dass aufgrund der gegenwärtigen Abstandsregelungen und Sitzplatzreduzierungen Gastronomiebetriebe während des Sommergeschäfts mit massiven Umsatzverlusten rechnen müssten. Nach Schätzungen der Einzelhandels- und Gastronomieverbände könnten die Gastronomiebetriebe bei einer Platzbesetzung von 30 bis 50 Prozent noch nicht einmal ihre Deckungsbeiträge erwirtschaften.

"Unter dem Motto #wirsindgifhorn zeigt sich die Stadtverwaltung dieser Tage solidarisch mit seinen Gewerbetreibenden. Lippenbekenntnissen müssen jetzt Taten folgen. Deswegen rufen wir die Stadtgemeinschaft auf, sich mit den Gastronomen solidarisch zu zeigen und die gastronomische Nutzung von Gemeinbedarfsflächen grundsätzlich immer zu erlauben. Dies unterstützt auch die aktuelle Rechtsprechung, nach der eine Sondernutzungserlaubnis nicht aus jedem sachlichen Grund abgelehnt werden kann", so der Aufruf der AfD.

Die AfD in Wolfenbüttel hatte kürzlich einen ähnlichen Antrag gestellt (regionalHeute.de berichtete).


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