Braunschweig/Gifhorn. Das Landgericht Braunschweig hat am heutigen Montag einen 37-jährigen Mann wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses zu vier Jahren Haft verurteilt.
Dem Mann wurde vorgeworfen, im Oktober 2025 eine an Demenz erkrankte Bewohnerin, für die er zuständig war, vergewaltigt zu haben. Dazu soll er die Tür zu ihrem Einzelzimmer abgeschlossen haben. Erst als eine Kollegin versuchte, die Tür zu öffnen, soll er von weiteren sexuellen Handlungen abgesehen haben.
Kollegin soll den Angeklagten überrascht haben
Die Arbeitskollegin soll beobachtet haben, wie der 37-Jährige seinen Gürtel wieder verschloss. Die Bewohnerin war aufgrund ihrer Demenzerkrankung besonders schutzbedürftig.
Gericht folgt Antrag der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt, berichtet Richterin und Gerichtssprecherin Lisa Rust auf Nachfrage von regionalHeute.de.
Das Gericht ordnete zugleich die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Der 37-Jährige bleibt damit in Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

