Gifhorner Polizei zieht Verkehrssünder aus dem Verkehr

Im Landkreis Gifhorn ereigneten sich am Wochenende mehrere Unfälle. Die Polizei leitete diverse Strafverfahren ein.

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Gifhorn. Am vergangenen Wochenende registrierte die Polizei im Landkreis Gifhorn mehrere Verkehrsunfälle und nahm verschiedene Strafverfahren auf, wie die Polizei in einer Presseinformation mitteilt.



In der Nacht von Freitag auf Samstag stürzte ein 47-jähriger Mann mit seinem Pedelec auf dem Calberlaher Damm. Er verletzte sich dabei leicht. Der Mann verweigerte einen Atemalkoholtest, zeigte jedoch deutliche Anzeichen von Alkoholbeeinflussung. Er konnte ohne Hilfe nicht mehr stehen und seine Sprache war unverständlich. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gegen ihn ein.

Unfall mit Motorrad


Am Sonntagnachmittag kam es auf der Bundesstraße 188 bei Brenneckenbrück zu einem weiteren Unfall. Eine 57-jährige Autofahrerin wollte ein vorausfahrendes Auto überholen und übersah dabei ein Motorrad, das bereits im Überholvorgang war. Bei der Kollision stürzte die 57-jährige Beifahrerin des Motorrads und verletzte sich leicht. Der 60-jährige Motorradfahrer blieb unverletzt und konnte das Fahrzeug sicher zum Stillstand bringen.

Weitere Vorfälle und Hinweise der Polizei


Am späten Freitagabend meldete ein Zeuge ein unsicher fahrendes Auto in Vordorf. Die Polizei Meine traf den Fahrer später an seiner Wohnadresse an. Ein Atemalkoholtest ergab 1,45 Promille. Der 57-Jährige musste eine Blutprobe abgeben und sein Führerschein wurde sichergestellt. Auch gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

In Calberlah fiel der Polizei am Samstagabend ein sogenanntes Fatbike auf. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug ohne Treten durch Motorkraft beschleunigt werden konnte. Es handelte sich somit nicht um ein Pedelec, sondern um ein Kraftfahrzeug, für das keine Haftpflichtversicherung bestand. Ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.

Die Polizei weist darauf hin, dass die Bezeichnung Fatbike nur die Bauart beschreibt und keine rechtliche Einordnung zulässt. Ein Pedelec gilt nur dann als Fahrrad, wenn der Motor eine Leistung von maximal 250 Watt hat und nur beim Treten unterstützt. Ohne Treten darf eine Anfahrhilfe nur bis 6 km/h wirken. Andernfalls sind möglicherweise eine Betriebserlaubnis, Versicherung und Fahrerlaubnis notwendig. Die Polizei rät, vor dem Kauf die technischen Daten und Fahrzeugpapiere genau zu prüfen.

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