Nach Fahrerflucht: Polizei kommt mit richterlichem Beschluss ins Haus

Die Verfolgung des Unfallfahrers hatte der Geschädigte selbst übernommen.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Gifhorn. Auf der Ausfahrt eines Parkplatzes an der Braunschweiger Straße in Gifhorn kam es am vergangenen Sonntagmittag zu einem Unfall mit Fahrerflucht. Wie die Polizei in einer Pressemeldung berichtet, nahm der Geschädigte selbst die Verfolgung auf.



Ein VW-Transporter stieß gegen 12:30 Uhr, beim Zurücksetzen gegen einen dahinterstehenden Opel. Der Fahrer des Volkswagens entfernte sich anschließend vom Unfallort, statt sich um die Regulierung des entstandenen Schadens zu kümmern. Der 50-jährige Fahrer des beschädigten Opels informierte umgehend die Polizei und nahm die Verfolgung des Transporters auf.

Richterlicher Beschluss benötigt


Diese Fahrt endete auf einem Grundstück an der Straße Im Weilandmoor, die beiden Insassen des Transporters stiegen aus und zogen sich in eine Garage zurück. Die hinzugerufenen Beamten klopften an der verschlossenen Zugangstür und vernahmen auch Stimmen aus dem Inneren, der Aufforderung zum Öffnen der Tür kamen die Personen jedoch nicht nach. Auf einen richterlichen Beschluss hin wurde das Objekt schließlich durchsucht, dazu wurde das Schloss der Zugangstür durch einen Schlüsseldienst geöffnet.

Mehrere Verfahren eingeleitet


Der Fahrer des geflüchteten Transporters wurde in der Garage angetroffen. Es stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, zudem war er alkoholisiert. Gegen den 25-Jährigen wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Zeugen des Unfalls auf dem Parkplatz melden sich bitte unter der Telefonnummer 05371 980-0 bei der Polizei Gifhorn.


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