Neues Prostitutionsgesetzt seit 2017: Noch keine Anmeldungen

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Gifhorn hat sich vorbereitet, nun soll es losgehen mit den Anmeldungen. Symbolfoto: pixabay
Gifhorn hat sich vorbereitet, nun soll es losgehen mit den Anmeldungen. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Gifhorn. Um Frauen und Männer besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostituierten zu verbessern, trat am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) in Kraft. Doch wie sieht es im Landkreis aktuell aus?


Kritiker der neuen Regelung befürchteten einen extremen Mehraufwand für die Verwaltung. Anmeldevorgänge, Kontrollen und Gesundheitsberatungen, würde den Rahmen sprengen und/oder zu erheblichen Mehrkosten führen.

Auf Anfrage von regionalHeute.de teilte der Landkreis aber mit, dass bishernoch keine Anmeldungen stattgefunden hätten.Termine zur Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Informations- und Beratungsgespräche seien aberfür Januar vereinbart worden, so dass in Kürze mit der Erteilung der ersten Anmeldebescheinigungen zu rechnensei.

Wie es das Gesetz vorsieht, wirdauch eingesundheitliches Beratungsangebot angeboten. Nach Auskunft des Gesundheitsamtes des Landkreises Gifhorn wurden bisher fünf Beratungen durchgeführt. Neun weitere in der Prostitution tätige Personen waren im Januarbereits zu Beratungen angemeldet.

Zum jetzigen Zeitpunkt fanden noch keine entsprechenden Kontrollen seitens des Landkreises Gifhorn statt. Es sollin absehbarer Zeit jedoch Kontrollen geben.

Kosten der Anmeldung


"Die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetzist gebührenpflichtig. Das Land Niedersachsen beabsichtigte diesbezüglich eine Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung. Eine Beschlussfassung erfolgte bis zum heutigen Tage nicht. Vor diesem Hintergrund kann bezüglich der genauen Gebührenhöhe noch keine Aussage getroffen werden", erklärt der Landkreis.

Der konkrete personelle und finanzielle Aufwand könne ebenfallsnoch nicht explizit beziffert werden. Die Umsetzung der Aufgaben des Prostituiertenschutzgesetzes erforderte jedoch ein hohes Maß an personellen und finanzielle Kapazitäten sowohl für die durchzuführenden gesundheitlichen Beratungen sowie Informations- und Beratungsgesprächen. Letztere würden aufgrund der sprachlichen Barriere unter Umständen auch das Hinzuziehen von Dolmetschern erforderlich machen.Ebenso für die Durchführung der zwingend erforderlichen Kontrollen. Ob die Kosten der Kommunen durch den seitens des Landes zu leistenden Kostenausgleichsbetrag gedeckt werden könnten, bleibt laut Landkreis abzuwarten.


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