Goslar. Anfang dieses Jahres hatte der Ortsrat im Stadtteil Hahnenklee auf Antrag der CDU den Wunsch an die Verwaltung herangetragen, für den Großparkplatz neben der Stabkirche in Hahnenklee für die Übernachtung in Wohnmobilen eine Gebühr zu erheben. Dem Prüfantrag hatte sich im März auch der Rat der Stadt angeschlossen. Nun liegt eine Einschätzung der Verwaltung vor, die nicht nur Wohnmobile, sondern eine generelle Gebührenpflicht betrifft.
Der Großparkplatz neben der Stabkirche sei durch den Bau einer Toilettenanlage aufgewertet worden, hatte es im Antrag geheißen. Deswegen würden dort viele Nutzer von Wohnmobilen übernachten. Zur Deckung der Betriebskosten sollte ein Beitrag der Nutzer erhoben werden, fand die CDU. Die Überwachung und Kontrolle könne heutzutage über eine Kamera mit Aufzeichnung der Nummernschilder und elektronischer Zahlung erfolgen.
Ausschuss wird informiert
Doch seitens der Stadt hält man nichts von den Plänen. Aus Sicht der Verwaltung scheine die Erhebung von Parkgebühren auf dem Großparkplatz „Am Bocksberg“ aktuell weder für Wohnmobile noch für Personenkraftwagen angezeigt, heißt es in der Mitteilung, die unter anderem dem Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Sport in seiner Sitzung am morgigen Mittwoch zur Kenntnis gegeben wird.
Die Gründe sind vielfältig. Bereits im Parkraumkonzept für Hahnenklee-Bockswiese aus dem Jahr 2022 habe die Erstellerin cima die Wirtschaftlichkeit der Einführung einer gebührenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung bezweifelt. Weiterhin werde im Konzept ausgeführt, dass die wechselnde Auslastung und Zeiten mit geringer Auslastung dazu führten, dass Tagesgäste durch die Gebührenerhebung verschreckt werden könnten, so die Verwaltung.
Deutlich mehr Kosten
Zum Thema Wirtschaftlichkeit gibt es weitere Details. Das Angebot eines Herstellers aus dem Jahr 2024 liege bei zirka 22.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für eine elektronische Kennzeichenerfassung pro Parkplatz. Hinzu kämen Kosten für die Erstellung eines Standplatzes mit Elektro- und Internetanschluss. Aufgrund des Buswendeplatzes sei die Installation einer Schrankenanlage nicht möglich.
Dies sei laut Verwaltung nicht durch Einnahmen zu kompensieren. Nach den Aufzeichnungen der Hahnenklee Tourismus Gesellschaft lagen die Übernachtungszahlen auf dem Wohnmobilparkplatz 2025 bei 982. Bei einer Erhebung von 10 Euro Parkgebühr pro Nacht würde ein Ertrag von unter 10.000 Euro im Jahr generiert werden. Ein höherer Betrag erscheine sowohl aufgrund eines fehlenden 220‑Volt-Anschlusses an den Stellplätzen als auch aufgrund der Tatsache, dass sämtliche Einrichtungen wie Toilettenanlage, Frischwasserzapfstelle und Grau-/Schwarzwasserentsorgung bereits gebührenpflichtig seien, nicht moderat.
Verdrängung befürchtet
Und es gibt weitere Gründe. Aufgrund der relativen Abgeschiedenheit und oft nicht vorhandenen sozialen Kontrolle sollte eine Leerung der Parkautomaten pro Woche erfolgen. Dies müsste durch zwei Kollegen des Betriebshofes durchgeführt werden oder es dürfte lediglich Kartenzahlung angeboten werden. Weiterhin sei zu befürchten, dass aufgrund einer Gebührenerhebung eine Verdrängung einsetze und Wohnmobilreisende andere gebührenfreie Parkflächen aufsuchten.
Aus Sicht der Verwaltung und der Hahnenklee Tourismus GmbH sei die Möglichkeit des gebührenfreien Parkens ein Marketingaspekt, der nicht zu unterschätzen sei. Hier werde der Unterschied zur Konkurrenz gezeigt. Zudem sei der Parkplatz der erste Berührungspunkt am Ziel. Ein unkompliziertes und gebührenfreies Parken setzt einen positiven ersten Eindruck.
Parkgebühren im ganzen Ort?
Soll die Erhebung von Parkgebühren jedoch die Wahrnehmung des Aktiv-Ortes Hahnenklee-Bockswiese im Premium- oder Wellness-Segment verbessern, sollten in Hahnenklee insgesamt Parkgebühren erhoben werden. Somit auch für Autos und auf den straßenbegleitenden Stellplätzen im gesamten Ort, um den sonst einsetzenden Parksuchverkehr nach einem günstigen Parkplatz zu unterbinden. Doch auch dieses Alternativszenario hält die Stadt Goslar für unrealistisch.
Eine rechtliche Grundlage sei dafür aktuell nicht gegeben. Die Parkraumbewirtschaftung sei im Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften geregelt. Danach seien „Parkscheinautomaten vor allem dort anzuordnen, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze, genau begrenzte Zeit parken können“. Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift erfasse bei weitem nicht die aktuelle Lage in Hahnenklee.
Es gibt eine Hintertür
Es gebe allerdings eine Hintertür. Die Vorschrift schließe mit der Formulierung „vor allem … wo kein ausreichender Parkraum …“ nicht aus, auch aus übergeordneten Gründen wie Stadt- und Umweltverträglichkeit, Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, Parkräume zu bewirtschaften.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass die Erträge aus den erwirtschafteten Parkgebühren dem Gesamthaushalt zufließen würden.

