Kita-Gelder veruntreut: Ehemalige Leiterin zwackte Geld für private Zwecke ab

Die 57-Jährige steckte sich insgesamt einen sechsstelligen Betrag in die eigene Tasche.

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Symbolfoto. | Foto: Thorsten Raedlein

Seesen. Am kommenden Donnerstag startet vor dem Braunschweiger Landgericht die Verhandlung gegen eine 57-Jährige wegen gewerbsmäßiger Untreue in 527 Fällen. Hinzu kommt gewerbsmäßiger Betrug in zehn Fällen. Die Frau soll im Zeitraum zwischen dem 17. Mai 2014 und dem 25. September 2019 als Leiterin einer Kindertagesstätte in Seesen Gelder veruntreut, wie aus der Prozessvoschau des Landgerichts hervorgeht.


Als Leiterin der Kita, betrieben durch einen Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes als Träger, sei sie auch für die Verwaltung der Haushaltsmittel und der Barkasse der Kindertagesstätte zuständig gewesen. Zu diesem Zweck habe sie auch Verfügungsberechtigung über die beiden Konten der Kindertagesstätte gehabt. Sie habe einen Online-Zugriff auf das Konto und eine EC-Karte für ein Konto besessen. Spätestens seit dem Jahr 2013 habe die Angeklagte ihre Verfügungsberechtigung über die Konten der Kindertagesstätte für private Zwecke missbraucht. Und zwar habe sie sich zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts und ihrer Familie eine Einnahmequelle verschaffen wollen. Dabei sei sie sich bewusst gewesen, dass sie damit ihre Pflicht als Arbeitnehmerin zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verletzen würde.

In dem Zeitraum vom 17. Mai 2014 bis 2. März 2018 habe die Angeklagte von den Konten der Kindertagesstätte unberechtigt 149 Überweisungen auf ihre Privatkonten in Höhe von insgesamt 223.829,27 Euro vorgenommen. Zur Verschleierung der unrechtmäßigen Verfügungen habe die Angeklagte teilweise Rechnungen verschiedener Warenhändler und Dienstleister fingiert. In der Zeit vom 10. Mai 2014 bis 28. Februar 2018 habe die Angeklagte 134 Mal Bargeld von dem Hauptkonto der Kindertagesstätte abgehoben, insgesamt in Höhe von 92.300 Euro. Das Geld habe sie für eigene Zwecke verwendet und zur Verschleierung teilweise erneut Rechnungen fingiert. Im Juni 2014 habe die Angeklagte darüber hinaus begonnen, die Konten der Kindertagesstätte zum Ausgleich privater Verbindlichkeiten Einkäufe und Anschaffungen einzusetzen. Dabei habe sie entweder die EC-Karte verwendet (234 Mal) oder die Rechnungen per Lastschrift oder Überweisungen ausgeglichen. Der dadurch in dem Zeitraum vom 7. Juni 2014 bis 6. März 2018 erlangte Betrag belaufe auf insgesamt 29.870,07 Euro.

Ferner habe die Angeklagte in dem Zeitraum Mai 2014 bis Juni 2016 unberechtigter Weise acht Überweisungen zugunsten ihres Sohnes veranlasst. Den Zuwendungen in Höhe von 3.700 Euro hätte keine Gegenleistung gegenübergestanden. Am 17. Mai und 30. Juni 2014 habe die Angeklagte zudem ihrer Tochter einen Betrag von insgesamt 650 Euro auf deren Privatkonto überwiesen.

Stadt fallen Unregelmäßigkeiten auf


Im Frühjahr 2018 sei es durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Seesen zu einer Überprüfung der Rechnungsergebnisse der Kindertagesstätte für die Jahre 2014 bis 2017 gekommen. Dabei seien zunächst vereinzelt Unregelmäßigkeiten aufgefallen, sodass der Angeklagten die Verfügungsberechtigung über die Konten entzogen worden sei. Um sich weiter auf unrechtmäßige Weise zu bereichern, habe die Angeklagte in der Zeit von August 2018 bis September 2019 fingierte Rechnungen einer Firma „Glückszwerge GmbH“ mit Angabe ihrer Bankverbindung erstellt und diese mit der Bitte um Überweisung an den Schatzmeister des Vereins weitergeleitet. In dem Glauben an die Richtigkeit der vorgelegten Rechnungen habe der Schatzmeister daraufhin insgesamt 20.425,57 Euro auf das Privatkonto der Angeklagten überwiesen. Insgesamt habe die Angeklagte durch die Taten 366.424,91 Euro erlangt sowie ihr Sohn 3.700 Euro und ihre Tochter 650 Euro.

Die Verhandlung wird am Mittwoch, 3. März, Montag, 8. März, Mittwoch, 17. März und am Dienstag, 30. März fortgesetzt.


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