Küsterin-Mord: Täter ist verstorben

von Robert Braumann


Foto nach dem ersten Verhandlungstag mit dem Täter Siegfried C. Foto: Anke Donner
Foto nach dem ersten Verhandlungstag mit dem Täter Siegfried C. Foto: Anke Donner



Braunschweig/Braunlage. Mehr als drei Jahre nach dem Mord an einer Küsterin in Braunlage, stand der Täter ab dem 18. Januar wieder vor Gericht. In der Verhandlung vor dem Braunschweiger Landgericht sollte die Frage der besonderen Schwere der Schuld geklärt werden. Am 28. Januar wurde die Verhandlung ohne den Angeklagten fortgesetzt, er hatte Putzmittel geschluckt und sich so eine Verätzung der Speiseröhre zugefügt. An diesen Verletzungen ist er nun verstorben, teilte das Landgericht mit. Der Prozess ist damit beendet. 

Nach der Befragung des Beamten konnte nicht eindeutig geklärt werden, wann und wie der Angeklagte Siegfried C. an die Putzmittel kommen konnte. Auch ungeklärt blieb die Frage, ob der Angeklagte die Mittel in suizidaler Absicht genommen hat. Möglicherweise wollte dieser durch sein Handeln den Prozess auch verzögern, oder sich der Verhandlung entziehen. Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, dass sich der Angeklagte die Verätzungen selber zugefügt hatte.

Um was ging es in dem den Fall?


Laut Gerichtsakten und -mitteilungen hat der damals 53-jährige Mann seine Ehefrau in der Kirche der Gemeinde, in der sie Küsterin war, mit einem Gewehr getötet. Anschließend versteckte er die Leiche im Keller, wobei ihm zwei seiner Kinder helfen mussten. „Seine Tochter und sein damals 20-jähriger Sohn hatten vor der Kirche gewartet. Sie hörten den Schuss und eilten in die Kirche. Auf Weisung des Angeklagten halfen sie in traumatisiertem Zustand, Blut und Gewebeteile der getöteten Mutter zu beseitigen und die Leiche in den Keller zu tragen“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes. Weiter heißt es in der Urteilsschrift des Bundesgerichtshof vom 18. Juni 2014: „Der Angeklagte war mit seiner Ehefrau seit 1985 verheiratet und hatte mit ihr zehn Kinder. Nach seiner Rückkehr von einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt war seine Frau nicht mehr zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft bereit. Der Angeklagte wollte sie aber unbedingt dazu bewegen, wieder mit ihm zusammenzuleben. Er verfiel der Idee, sie in einen Zustand zu versetzen, in dem sie auf seine Unterstützung bei der Haushaltsführung und der Erziehung der Kinder angewiesen sein würde. Zu diesem Zweck zerstieß er Tabletten eines hochwirksamen und potentiell lebensgefährlichen Neuroleptikums in kleine Stücke. Das Pulver gab er seiner damals zwölfjährigen Tochter und täuschte vor, es handele sich um Zucker. Das Mädchen glaubte seinem Vater und mischte, dessen Weisungen folgend, das Medikament dem Tee der Mutter bei. Die unbemerkte Aufnahme des Medikamentes führte bei dieser im Oktober und Anfang November 2012 zu schwerwiegenden Ausfallerscheinungen, die eine ärztliche Behandlung notwendig machten. Das Mädchen ahnte, dass die Krankheit der Mutter mit den Beimischungen in Zusammenhang stehen könnte, und stellte diese ein. Der Gesundheitszustand der Mutter besserte sich. Nachdem der Angeklagte am 16. November 2012 erfahren hatte, dass seine Ehefrau die Scheidung betrieb, beschloss er, sie zu töten, falls sie nicht zu ihm zurückkehre. In der Kirche, in der sie als Küsterin arbeitete, versteckte er seine Vorderschaftrepetierflinte. Vermutlich nach einem gescheiterten letzten Versöhnungsversuch trat er von hinten an seine sich keines Angriffs versehende Frau heran. Als sie gerade die Tür zur Sakristei absperrte, tötete er sie mit einem Schuss in den Hinterkopf aus der herbeigeholten Waffe.“ Der Vater flüchtete anschließend mit den beiden Kindern nach Österreich, stellte sich aber nach wenigen Tagen der Polizei in München.


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