Landesweite Aktion gegen Schwarzarbeit

von Alec Pein


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Goslar. Vier Objekte, 17 Personen und sieben Betriebe wurden von Stadt und Landkreis als kommunale "Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden" überprüft. Anlässlich einer vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr koordinierten Präventionsmaßnahme, die grundsätzlich zweimal im Jahr stattfindet, wurden auch im Landkreis Goslar Schwerpunktermittlungen durchgeführt.

Laut Mitteilung des Landkreises konnten dabei mutmaßliche Rechtsverstöße festgestellt werden, die einer weiteren Ermittlung bedürfen. In einem Fall bestehe der Verdacht, dass der Arbeitnehmer nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn erhalte. Ein anderer Fall bedürfe weiterer Ermittlungen, da zu klären sei, ob aufgrund des Aufenthaltsstatus eine Erwerbstätigkeit gestattet sei. Die zuständige Behörde werde nun informiert, sodass bei Feststellung von tatsächlichen Rechtsverstößen gegen die Tatbeteiligten ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet werde. Unterstützt wurden Stadt und Landkreis bei ihren Überprüfungen durch Beamte des Hauptzollamtes.

Sozialversicherung und Aufenthaltsstatus im Fokus



Das Augenmerk der Ermittler lag unter anderem auf der Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften. Hierunter fallen insbesondere die Aufdeckung von Scheinselbständigkeit, Mindestlohnverstöße, des Werkvertrags- und Leistungsmissbrauchs, die Sofortmelde- sowie Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag dieses Mal auf Baustellen und auf Verdachtsfällen in handwerks- und gewerberechtlichen Tätigkeitsbereichen.