Landkreis gegen Asklepios - Güteverhandlung ist gescheitert

Der Landkreis Goslar fordert 16 Millionen Euro von Asklepios, weil das Unternehmen seine vertraglichen Pflichten aus der Privatisierung im Jahre 2003 verletzt habe - der Klinikkonzern bezeichnet die Vorwürfe als unbegründet.

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Die E-Form des Landgerichtsgebäudes wird erst aus der Vogelperspektive deutlich.
Die E-Form des Landgerichtsgebäudes wird erst aus der Vogelperspektive deutlich. | Foto: Alexander Dontscheff

Goslar / Braunschweig. Die heute vor dem Landgericht Braunschweig geführte Güteverhandlung im Prozess Landkreis Goslar gegen den Asklepios Klinikkonzern ist gescheitert. Die Prozessparteien konnten sich nicht auf eine gütliche Einigung verständigen. Das Klageverfahren gegen den Krankenhausbetreiber wird somit fortgesetzt. Beide Parteien berichten über den Prozess aus ihrer Sicht in eigenen Pressemitteilungen.


Der Landkreis wie auch Asklepios hätten vor Gericht Gesprächsbereitschaft signalisiert, um sich über die zukünftige Ausrichtung des Klinikstandortes Clausthal-Zellerfeld auszutauschen, wie der Landkreis Goslar betont. Asklepios betont hingegen, dass das Landgericht Braunschweig massive Zweifel an der Klage des Landkreises Goslar zum Ausdruck gebracht habe. Dies betreffe die Unbegründetheit der geforderten Vertragsstrafen in Höhe von 16 Millionen Euro, ebenso wie die vom Landkreis geforderten, aber vom Vertrag nicht gedeckten weiteren Anspruchsbegehren. „Wir fühlen uns durch den Vortrag und die Zusammenfassung der Frau Vorsitzenden Richterin heute im Prozess im vollen Umfang bestätigt in dem, was wir zur Klage vorgetragen haben“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Peter Gauweiler, Prozessvertreter der Asklepios Kliniken GmbH.

"Die Betroffenen müssen blind und taub gewesen sein"


Gauweiler fügt hinzu: "Insbesondere verschweigt der Landkreis, dass er die Entwicklung des Krankenhauses seit 2004 aktiv begleitet hat, die Betroffenen im Landkreis müssen blind und taub gewesen sein, um ihre Einwände nicht eher vorzubringen, die erste Abmahnung war erst Ende 2017. Asklepios hat massiv in die Kliniken im Harz und deren Standorte investiert und diese weiter entwickelt und seine Pflichten und den Versorgungsauftrag stets erfüllt."

Prozess könnte Jahre dauern


Die Vorsitzende Richterin beim Landgericht, Birgit Allert, habe laut dem Landkreis Goslar in ihrer Bewertung des Sachverhaltes deutlich gemacht, dass die in dem Verfahren zu behandelnden, rechtlichen Fragestellungen äußert komplex seien, und sich ein Prozess vor diesem Hintergrund über Jahre hinziehen könnte. Allert unterstrich indes auch, dass für Asklepios sehr wohl Pflichten aus dem 2003 geschlossenen Privatisierungsvertrag resultieren. Wie diese am Ende konkret aussehen und auszugestalten sind, werde im Rahmen des Verfahrens zu klären sein.

"Asklepios hat die Tür zugeschlagen"


Landrat Thomas Brych erklärte nach der Verhandlung, dass er mit dem Ergebnis des heutigen Gerichtstermins nicht unzufrieden ist. „Wir haben einer außergerichtlichen Einigung mit Asklepios stets offen gegenübergestanden und waren auch bereit, ein gerichtlich begleitetes Mediationsverfahren aufzunehmen, wie es das Landgericht zu Anfang des Jahres vorgeschlagen hatte. Asklepios hat entgegen ihrer wiederholten, öffentlichen Behauptung nicht für Gespräche zur Verfügung gestanden, sondern die Tür zugeschlagen. Auch das Mediationsverfahren wurde abgelehnt. Vor diesem Hintergrund ist das heutige Ergebnis durchaus ein Erfolg, denn Asklepios hat die Bereitschaft zu Gesprächen signalisiert. Das macht Hoffnung“, so Landrat Brych.

Dem Landkreis gehe es nicht um die Vertragsstrafe


Der Chef der Goslarer Kreisverwaltung machte vor den anwesenden Medienvertretungen abermals deutlich, dass es dem Landkreis nicht um die Vertragsstrafe geht, sondern die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Oberharz im Mittelpunkt stehe: „Wer behauptet, dass wir es auf eine Millionenzahlung von Asklepios abgesehen haben, liegt vollkommen falsch. Wir wollen, dass die gesundheitliche Versorgung sichergestellt wird.“

Asklepios fordert Zurückziehen der Klage


Asklepios-Rechtsanwalt Kai Labenski wies im Pressestatement des Klinikbetreibers erneut auf die bestehende Gesprächsbereitschaft hin: "Asklepios begrüßt ausdrücklich den Hinweis der Vorsitzenden Richterin, dass eine Lösung für die Zukunft des Standortes Clausthal-Zellerfeld gesucht und dies vornehmliches Interesse der Prozessbeteiligten sein sollte. Asklepios hat in der mündlichen Verhandlung an seine andauernde Gesprächsbereitschaft mit den öffentlichen Körperschaften erinnert. Weitere Verhandlungen mit dem Landkreis machen allerdings nur Sinn, wenn dieser seine offensichtlich unbegründete Klage zurücknimmt."

Der Klinikbetreiber stellt unabhängig vom Verhandlungsgegenstand der korrekten Vertragserfüllung die Frage, weshalb die jetzt mit "politischem Getöse" eingeklagten „Vertragsstrafen“ in Millionenhöhe erst mit einer Verzögerung von 15 Jahren eingefordert worden seien und klagt an, dass Landrat Thomas Brych der Verkleinerung des Standortes persönlich zugestimmt habe.

Beide Parteien haben nun bis zum 15. Dezember Zeit, ihre Schriftsätze bei Gericht einzureichen. Ein Verkündungstermin vor dem Landgericht wurde für den 22. Januar kommenden Jahres anberaumt.


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