Mini-Jobber im Kreis Goslar können Weihnachtsgeld bekommen


Symbolfoto: NGG
Symbolfoto: NGG | Foto: NGG

Goslar. Über die Extra-Euro unterm Weihnachtsbaum können sich im Landkreis Goslar nicht nur viele Vollzeit-Beschäftigte freuen. Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung.


Darauf hat jetzt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Es gilt: Weniger Stunden, weniger Geld. Auch geringfügig Beschäftigte bekommen eine Lohntüte mit Weihnachtsgeld – abhängig von der Arbeitszeit“, erklärt Manfred Tessmann. Der Geschäftsführer der NGG Süd-Ost-Niedersachsen rät den Mini-Jobbern in der Region, ihren Anspruch auf Weihnachtsgeld zu prüfen. „Es gibt immer wieder Chefs, die die Überweisung zum Jahresende gern mal vergessen.“ Auch Auszubildende gingen besonders häufig leer aus – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Tessmann.

62 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder erhalten Weihnachtsgeld


Dabei ist das Weihnachtsgeld keine gesetzliche Leistung, sondern meist per Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt, stellt die NGG klar. Unter den Mitarbeitern, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten im Schnitt 71 Prozent ein Weihnachtsgeld. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können demnach nur 44 Prozent der Beschäftigten mit einer Sonderzahlung rechnen.
„Mit einem Tarifvertrag fällt das Weihnachtsgeld außerdem meistens höher aus als ohne“, sagt Manfred Tessmann. 100 Prozent des Bruttolohns beträgt die Sonderzahlung zum Beispiel in der niedersächsischen Zuckerindustrie, im Brauereiwesen und in der Süßwarenindustrie. Hier gehen die Beschäftigten also mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause. Im Vorteil sind nach der Böckler-Untersuchung auch Gewerkschaftsmitglieder: 62 Prozent von ihnen erhalten ein Weihnachtsgeld. Bei den Nichtmitgliedern sind es dagegen nur 53 Prozent.


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