Mit Horrorstorys erpresst: Polizei warnt vor Schockanrufen

Am gestrigen Donnerstag seien mehrere Anrufe mit dieser Betrugsmasche zur Anzeige gebracht worden.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Anke Donner

Goslar. Am gestrigen Donnerstag wurden im Goslarer Stadtgebiet mehrere sogenannte "Schockanrufe" zur Anzeige gebracht. Die Täter gaben sich als Verwandte oder als Polizisten aus und erzählten den Betroffenen von einem schweren Verkehrsunfall eines Verwandten. Die Angerufenen sollten Bargeld oder Wertsachen übergeben, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Polizei warnt in einer Pressemitteilung erneut vor der Masche.


Bei den gemeldeten Fällen gaben sich die "Schockanrufer" als Verwandte der jeweils Angerufenen oder aber als mit dem Vorgang betraute Polizeibeamte aus. Im weiteren Verlauf teilten sie mit, dass der angebliche Verwandte, meist Sohn oder Enkel der Angerufenen, einen Verkehrsunfall verursacht und dabei eine andere Person schwer verletzt habe. Nur durch die sofortige Zahlung von Bargeld oder die Übergabe von Schmuck durch den Angerufenen habe der Verwandte keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.

Hierbei handele es sich wie immer um eine Betrugsmasche, um die vorwiegend älteren Menschen zu verunsichern und sie dazu zu bewegen, Geld zu übergeben oder zu hinterlegen. In keinem der angezeigten Fälle sei es zu einem Vermögensschaden gekommen, da die Angerufenen misstrauisch genug waren und entweder gleich das Gespräch beendeten, oder durch Fragen dafür sorgten, dass die Betrüger aufgaben.

Dennoch will die Polizei Goslar folgende Verhaltenshinweise geben:

• Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten.
• Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
• Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen, legen Sie einfach auf.
• Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
• Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.
• Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
• Bedenken Sie: Niemals ist die Behandlung eines Unfallopfers von einer vorherigen Zahlung eines Geldbetrages abhängig.

Weitere Informationen können hier abgerufen werden: www.polizei-beratung.de.


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