Neue Corona-Verordnung: Landkreis Goslar erwartet umfangreiche Lockerungen

Nach aktuellem Entwurf und stabilem Inzidenzwert unter 35 könnte auch die Innengastronomie wieder aufmachen. Die Testpflicht könnte hier fallen. Auch für Bars, Diskos und Kinos soll es wieder losgehen.

In der Gastronomie könnte es wieder richtig losgehen. Symbolbild
In der Gastronomie könnte es wieder richtig losgehen. Symbolbild | Foto: pixabay

Goslar. Laut Entwurf der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen stehen im Landkreis Goslar ab Montag weitere umfangreiche Lockerungen an. Während im Einzelhandel die größten Hürden (Testpflicht und Flächenbegrenzung) vor dem Hintergrund des rückläufigen Infektionsgeschehens bereits in dieser Woche gefallen sind, sollen ab der kommenden Woche in nahezu allen Bereichen die Schutzmaßnahmen und Beschränkungen zurückgefahren werden. Das teilt der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung mit.


Mit Blick auf die Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum wird es indes keine Veränderungen geben. Es bleibt somit bei maximal zehn Personen aus drei unterschiedlichen Haushalten.

Im Bereich der Bildung kehren die weiterführenden Schulen sowie die Grundschulen in den vollständigen Präsenzunterricht, das so genannte Szenario A, zurück. Die Masken- und regelmäßige Testpflicht (mindestens zweimal pro Woche) wird beibehalten. In den Kindergärten soll das Szenario A ebenfalls den Regelfall bilden.

Weitreichende Lockerungen für die Gastronomie


Weitreichende Lockerungen werden für die Gastronomie in Aussicht gestellt. Laut Verordnungsentwurf der Landesregierung dürfen bei einer Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen nun auch die Innenbereiche von Restaurants und Imbissbetrieben geöffnet werden. Neben der inzwischen obligatorischen Kontaktnachverfolgung muss ein Hygienekonzept befolgt werden. Dies sieht unter anderem das Abstandsgebot und Tragen einer Maske bis zum Einnehmen des Sitzplatzes vor. Zu weiterer Entspannung bei einem möglichen Restaurantbesuch dürfte auch beitragen, dass bei niedriger Inzidenz (unter 35) auch die vorherige Testpflicht entfällt.

Auch Bars Diskotheken und Clubs dürfen unter Beachtung der Personenbegrenzung (10 Quadratmeter pro Besucher) ihre Türen wieder öffnen. Erleichterungen soll es nach den Ausführungen des Entwurfs auch im Bereich der Freizeit geben. Sportanlagen, dazu zählen unter anderem auch Fitnessstudios und Kletterhallen, werden wieder für den Breitensport geöffnet. Kontaktsport ist auch in größeren Gruppen wieder zulässig. Sportveranstaltungen dürfen überdies innen als auch außen von bis 500 Zuschauern besucht werden. Abstandsregeln und Hygienekonzept sind stets zu beachten.

Kinos, Konzerthäuser und Theater


Kinos, Konzerthäuser und Theater sollen ebenfalls bei den Lockerungen berücksichtigt werden und unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Profiteur der neuen Verordnung dürfte auch das Gastgewerbe werden. Bei entsprechender Infektionslage fällt die Kapazitätsbegrenzung. Hotels dürften dann wieder mehr als 60 Prozent ihrer Zimmer vermieten. Die Testpflicht für Reisende, die bei Ankunft als auch im Verlauf ihres Aufenthaltes negative Testergebnisse nachweisen müssen, bleibt bestehen.Gute Nachrichten hält der Verordnungsentwurf ferner für die Schwimmbäder bereit. Inzidenzabhängig dürfen Frei- als auch Hallenbäder wieder Gäste empfangen.

Landrat Thomas Brych zeigt sich ob der Aussicht auf mannigfaltige Lockerungen ab der kommenden Woche durchaus erleichtert und zuversichtlich, die Komplexität der Verordnung wertet er jedoch weiterhin kritisch. „Sollte unsere Inzidenz weiterhin stabil unter 35 Neuinfektionen bleiben, können wir uns tatsächlich auf umfassende Lockerungen in nahezu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens freuen. Auch die Testpflicht, die in den vergangenen Wochen durchaus für Unmut gesorgt hat, wird recht großzügig zurückgefahren. Was ich an der neuen Verordnung, die uns bislang nur im Entwurf vorliegt, jedoch weiterhin vermisse ist eine gewisse Normenklarheit. Der Verordnungstext umfasst 54 Seiten, ist also fast so dick wie ein Taschenbuch und von dutzenden Verweisen auf unterschiedliche Paragraphen durchzogen. Das ist ausgesprochen schwer nachzuvollziehen und wird leider erneut zu sehr vielen Nachfragen in der Bevölkerung führen. Ich hätte mir gewünscht, dass hier eine sehr viel übersichtlichere Darstellung – wie angekündigt - gewählt worden wäre“, sagt Landrat Thomas Brych.

Keine Maskenpflicht unter freiem Himmel


Bei allen Lockerungen wird auch die Maskenpflicht unter freiem Himmel berücksichtigt. Per Allgemeinverfügung hebt der Landkreis diese ab Montag, 31. Mai, auf. In der Goslarer Innenstadt sowie in der Kurstadt Bad Harzburg muss zumindest draußen beim Einkaufstummel kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Die Abstands- und Hygieneregeln haben jedoch weiterhin Bestand und sollten im ureigenen Interesse eigehalten werden.


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