Clausthal-Zellerfeld. Über das Internetporal ebay-Kleinanzeigen erwarb der Geschädigte ein Smartphone. Kurze Zeit, nachdem der Geschädigte die Rechnung von knapp 200 Euro überwiesen hatte, erhielt er eine Lieferung.
Statt des erwarteten Smartphones befanden sich in seinem Paket jedoch nur Süßigkeiten. Ein Strafverfahren wird wegen Warenbetrug eingeleitet. Die Süßigkeiten wurden als "Beweismittel" sichergestellt. Der Geschädigte hat angegeben, dass ihm der Appetit vergangen sei und hat die Schokolinsen zur Vernichtung freigegeben.
Schokolinsen statt Smartphone
von Alec Pein
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Alec Pein

