Unerwarteter Geldsegen: Stadt erbt knapp 300.000 Euro

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Auch nach Abzug der Bankgebühren noch ein stattlicher Zuschuss für die Stadt. Symbolfoto: pixabay
Auch nach Abzug der Bankgebühren noch ein stattlicher Zuschuss für die Stadt. Symbolfoto: pixabay

Goslar. Es war sicherlich eine freudige Überraschung, als sich die Hoerner Bank AG an die Stadtverwaltung wandte. Der auf Erbschaften spezialisierte Finanzdienstleister konnte den Nachlass der Familie Degen ermitteln, dessen nicht beanspruchtes Vermögen auf ausländischen Konten nun auf die Stadt Goslar übergehen soll.


Die Ermittlungen der Bank haben ergeben, dass das Ehepaar Georg und Irene Degen in Goslar lebte, so geht aus einer Mitteilung der Stadtverwaltung hervor. Der vorverstorbene Ehemann wurde nach den Recherchen der Bank von seiner Witwe beerbt. Frau Irene Degen, geborene Kreutzmann, hat ihrerseits die Stadt Goslar testamentarisch zu deren Alleinerbe eingesetzt. Sie ist am 1989 in Goslar verstorben. Demnach ist die Stadt Goslar Rechtsnachfolger des auf den ausländischen Konten bestehenden Vermögens.

Die formelle Annahme der Erbschaft erfolgte bereits nach Testamentseröffnung mit Ausstellung des Erbscheins durch die Stadt Goslar. Darauf wurde das damals bekannte Vermögen von rund 170.000 Euro abgewickelt und nach Abzug wie zum Beispiel Bestattungskosten, bei der Stadtkasse vereinnahmt. Aus Unkenntnis der Vermögen auf den ausländischen Konten wurde der Fall damals als abgeschlossen betrachtet.

Aufgrund der Erbenermittlung durch die Hoerner Bank AG, Heilbronn wurde der Stadt Goslar in diesem Jahr ein Betrag in Höhe von 286.784,89 Euro überwiesen.Eigentlich handelte es sich bei dem Vermögen sogar um409.537,70 Euro, davon behielt die Hoerner Bank allerdings122.752,81 Euro für eigene Gebühren (wie zum Beispiel die Ermittlungskosten).

Die Stadt nimmt den Dienstleister diesbezüglich aber in Schutz: "Ohne die Arbeit und die Kontakte der Hoerner Bank AG zu verschiedenen Spezialisten und Netzwerken im In- und Ausland, hätte die Stadt Goslar keine Kenntnis von dem Erbanspruch erhalten und hätte die Erbschaft nicht antreten können."

Was passiert nun mit dem Geld?


Erbschaftssteuer oderweitere mögliche Steuerpflichten fallen, nach Rücksprache der Verwaltung mit dem zuständigen Finanzamt, nicht an. Damit steht der volle Betrag zur Verfügung. Dies allerdings nur für den im Testament festgehaltenen Zweck: nur für die Erhaltung und Restaurierung altertümlicher Gebäude und nicht für „moderne Kunst“. Dies schien den Eheleuten wichtig.

Die Stadt möchte den unerwarteten Geldsegen nun für das aktuelle Großprojekt Kulturmarktplatz verwenden: "Die ehemalige Hauptschule Kaiserpfalz, die zum Kulturmarktplatz Goslar umgebaut werden soll, liegt im Kerngebiet des 'Weltkulturerbes Altstadt Goslar' und zählt damit mit zum altertümlichen Gebäudebestand in der Kernstadt. Keineswegs handelt es sich bei dem Umbauprojekt um 'moderne Kunst'. Der Wille der Erblasserin wäre mit einer Verwendung der Mittel in das Projekt Kulturmarktplatz Goslar berücksichtigt."

Ob dies der Rat der Stadt auch so sehen wird, entscheidet sich dann auf der nächsten Ratssitzung.


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