Unfall an Kreuzung mit "Grünpfeil": Auto und Radfahrer stoßen zusammen

Der jugendliche Radler fährt nach Sturz weiter. Er soll unerlaubt die Fußgängerfurt benutzt haben.

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Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Goslar. Ein Unfall ereignete sich am Montagmorgen, gegen 9.30 Uhr, an der Einmündung Wallstraße / Werenbergstraße. Eine 77-jährige Langelsheimerin wollte mit ihrem VW Polo bei Rotlicht an der dortigen Ampel mit vorhandenem Grünpfeil nach rechts in die Werenbergstraße abbiegen. Hierbei hielt sie zunächst nach eigenen Angaben vorschriftsmäßig an der Haltelinie an. Nach derzeitigem Ermittlungsstand übersah sie beim Hineintasten in den Einmündungsbereich einen Radfahrer, der die nur für Fußgänger freigegebene Furt der Wallstraße aus Richtung Wallanlagen in Richtung Werenbergstraße radelnd überquerte. Es kam zum Zusammenstoß wobei der Radler gegen die Fahrertür des VW Polo fuhr und daraufhin stürzte. Das berichtet die Polizei in einer Pressemitteilung.


Die Seniorin stieg aus ihrem Fahrzeug und erkundigte sich bei dem Radfahrer nach dessen Befinden. Der Junge im geschätzten Alter von etwa 12 bis 14 Jahren, der einen Fahrradhelm trug, stieg jedoch sofort auf sein Fahrrad und entfernte sich von der Unfallstelle.

Sachschaden in Höhe von zirka 500 Euro


Hinweise auf Verletzungen oder eine detaillierte Personenbeschreibung des Jungen konnte die Langelsheimerin, die den Unfall anschließend sofort polizeilich meldete, nicht geben. An ihrem Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von zirka 500 Euro. Mögliche Augenzeugen des Vorfalls werden gebeten, sich telefonisch unter der Rufnummer 05321 / 3390 zu melden.

Die Polizei Goslar nimmt diesen Vorfall zum Anlass, zu besonders vorsichtiger Fahrweise an Einmündungen/Kreuzungen mit Grünpfeil aufzurufen, und weist in dem Zusammenhang auf das unbedingte Haltegebot an der Haltelinie hin. Erst nach vollständigem Stillstand des Fahrzeugs darf sich die Fahrerin / der Fahrer in den Kreuzungs-/Einmündungsbereich hineintasten und hat hierbei bevorrechtigten Verkehrsteilnehmern den Vorrang zu gewähren. Hier droht bereits ein Bußgeld von 70 Euro, auch wenn es nicht zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommt.

Bei fehlender Radwegeführung dürfen Radfahrer die Fußgängerfurt nur schiebend überqueren.


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