Vier Einsätze an einem Tag für die Feuerwehr Goslar

Bei einem Produktionsbetrieb musste die Feuerwehr gleich zweimal ran.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: regionalHeute.de

Goslar. Nach dem verheerenden Verkehrsunfall am Freitagnachmittag auf der B6 zwischen Jerstedt und Kunigung (regionalHeute.de berichtete) wurde die Goslarer Feuerwehr am Wochenende weiter gefordert. Das berichtet sie in einer Pressemitteilung.



Am Freitagabend galt es für den Brandmeister vom Dienst eine Schadenstelle in der Straße Lindenplan zu erkunden. Hier war der Einsatz einer Entsorgungsfachfirma gefragt. Der weitere Einsatz der Feuerwehr war nicht erforderlich. Am Samstagmorgen, gegen 6:30 Uhr, hingegen löste die Brandmeldeanlage eines Produktionsbetriebes im Gewerbegebiet Baßgeige aus. Hier konnte ein Defekt der Sprinklertechnik als Grund festgestellt werden. Der Löschzug und ein Fahrzeug der Feuerwehr Immenrode konnten nach gut 30 Minuten die Einsatzstelle verlassen.

Lagerfeuer hätte zur Gefahr werden können


Kurz nach 17:30 Uhr wurde ein brennender Mülleimer in der Rosentorstraße gemeldet. Die Einsatzkräfte wässerten den Behälter. Nach wenigen Minuten war der Einsatz beendet. Rund 30 Minuten später löste die Brandmeldeanlage desselben Produktionsbetriebes wie am Morgen aus. Erneut war ein technischer Defekt der Grund für den Alarm. Die Brandmeldetechnik wurde einem Verantwortlichen mit der Maßgabe einer eindringlichen Prüfung der Technik übergeben.


Um 19 Uhr folgte der vierte Alarm zu einem Feuer am Blauen Haufen. An der Schutzhütte am geologischen Lehrpfad mussten Überreste eines entdeckten Lagerfeuers abgelöscht werden. Zur Kontrolle des Erdbodens kam auch eine Wärmebildkamera zum Einsatz. Die seit Wochen anhaltende Trockenheit hat auch die Gefahrenstufe für Waldbrände stetig ansteigen lassen. Der fehlende Regen bereite den Brandschützern Sorge. Ein entfachtes Lagerfeuer kann bei der trockenen Vegetation schnell zu einem umfangreichen Waldbrand führen. Da sich die Einsatzstelle zudem in einem Landschaftsschutzgebiet befand, besteht ohnehin ein Verbot für offenes Feuer.


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