Von hinten mit dem Messer attackiert: "Der Koch" muss sich vor Gericht verantworten

Der Mann, der in einer Gaststätte in Goslar-Hahnenklee nur als "Der Koch" bekannt ist, muss sich wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Panknin

Goslar-Hahnenklee. Am morgigen Mittwoch beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen 50-Jährigen. Ihm wird vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit einen versuchten Totschlag und eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Der Mann befindet sich in dieser Sache vorläufig in einem Psychiatrischen Krankenhaus, wie es aus einer Presseschau des Landgerichtes hervorgeht. Er soll am Abend des 24. Februar dieses Jahres mit einem Küchenmesser auf einen Mann eingestochen haben.


Am Abend des 24. Februar habe der Beschuldigte in Goslar- Hahnenklee eine Gaststätte besucht. In dieser Gaststätte sei er als „der Koch“ bekannt gewesen, weil er häufiger große Kochmesser bei sich gehabt und anderen Gästen gezeigt habe. Nachdem der Beschuldigte andere Gäste belästigt habe, habe er die Gaststätte auf Aufforderung mehrerer Gäste zunächst verlassen. Gegen 21:45 Uhr sei er jedoch in alkoholisiertem Zustand in die Gaststätte zurückgekommen. So habe er die Gäste wegen des vorherigen Verweises aus der Gaststätte zur Rede stellen wollen. Zwei Zeugen hätten den Mann sodann erneut aufgefordert nach Hause zu gehen. Nachdem die Beiden von ihren Sitzplätzen aufgestanden seien, habe der Beschuldigte die Gaststätte verlassen. Um eine Rückkehr des Mannes in die Gaststätte zu vermeiden, seien die beiden Zeugen ebenfalls vor die Gaststätte gegangen.

Notoperation rettet das Leben des Zeugen



Einer der Zeugen habe den Beschuldigten zu seiner nahegelegenen Wohnung, zirka 140 Meter entfernt, begleiten wollen. Als der Zeuge mit dem Beschuldigten im Windfang der Wohnung gestanden habe und diesem den Rücken zugedreht habe, habe dieser ein unter der Kleidung verstecktes Kochmesser mit einer Klingenlänge von zirka 25 Zentimeter in die Hand genommen und damit unvermittelt und plötzlich von hinten in den rechten Rippenbereich eingestochen um diesen zu töten. Dabei sei es unter anderem zu einem Stichkanal in den rückseitigen Oberkörper von 16 Zentimeter Tiefe und zu einer Verletzung des rechten Lungenoberlappens gekommen. Mit einer unverzüglichen Notoperation habe der verletzte Zeuge gerettet werden können.

Die Staatsanwaltschaft gehe aufgrund einer krankhaften seelischen Störung und eines erheblichen Alkoholmissbrauchs bei dem Beschuldigten von der Aufhebung der Schuldfähigkeit aus. Die Staatsanwaltschaft strebt daher die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Die Verhandlung wird am 31. August, 15. und 23. September fortgesetzt.


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