13-Jähriger gequält und missbraucht: Behörden äußern sich

In der Pressemitteilung von heutigen Donnerstag erörtern die Behörden noch einmal den Ermittlungsstand und äußern sich auch zu den Reaktion in den Bevölkerung.

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Symbolfoto. | Foto: regionalHeute.de

Königslutter. Nach der Berichterstattung zu einem mutmaßlichen Verbrechen durch zwei Jugendliche in Königslutter äußern sich die beteiligten Behörden des Landkreises Helmstedt und der Stadt Königslutter am Elm in einer mit der Polizei und Staatsanwaltschaft abgestimmten Mitteilung.



In der Pressemitteilung von heutigen Donnerstag erörtern die Behörden noch einmal den Ermittlungsstand und äußern sich auch zu den Reaktion in der Bevölkerung. Weiter erklären sie, weshalb die beiden mutmaßlichen Täter auf freiem Fuß sind, obwohl einer von ihnen bereits mehrfach straffällig geworden sein soll und was die Behörden in solch einem Fall tun können.

Was ist bekannt?


Der Polizei und der Staatsanwaltschaft sei das Geschehen in vollem Umfang bekannt. Die Ermittlungen laufen. Wie in allen rechtstaatlichen Verfahren seien während der laufenden Ermittlungen die Rechte aller Beteiligten zu wahren, dies gilt insbesondere, um den Schutz von Opfern zu gewährleisten. Des Weiteren können und wollen der Landkreis sowie andere beteiligte Behörden keine Details zum Geschehen oder zu Personen preisgeben oder bewerten. Dies sei wichtig, um die Ermittlungen und auch ein mögliches späteres Gerichtsverfahren nicht zu gefährden.

Wer sind die mutmaßlichen Täter?


Die zwei Beschuldigten sind zwei 14jährige Jugendliche, das Opfer ist ein 13-Jähriger, alle drei haben einen Migrationshintergrund und sind wohnhaft in Königslutter. Der Polizei und Staatsanwaltschaft seien die Identitäten bekannt. Aus oben genannten Gründen könnten keine weiteren Angaben gemacht werden.


Warum sind die mutmaßlichen Täter auf freiem Fuß?


Bei minderjährigen Beschuldigten gelten per Gesetz besondere Schutzrechte. Eine Untersuchungshaft ist für Minderjährige unter 16 Jahren laut §72 Jugendgerichtsgesetz nur unter besonderen Voraussetzungen vorgesehen, die die Staatsanwaltschaft in diesem Fall bisher nicht erfüllt sieht. Das Jugendamt und die Polizei haben keine rechtliche Handhabe, zum Beispiel Kinder in Obhut zu nehmen, wenn dies nicht von einem Gericht angeordnet wird oder die sorgeberechtigten Eltern dem nicht zustimmen.

Wie sollen Eltern oder Kinder und Jugendliche mit dem verbreiteten Video von der Tat umgehen?


Das Verbreiten von Videos mit kinderpornografischem Inhalt stellt eine schwere Straftat dar. Alle Fälle der Verbreitung solcher Videos werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Das bedeutet, dass die Polizei alle elektronischen Speichermedien und Geräte in dem Haushalt, von dem ein solches Video geteilt wurde, beschlagnahmen und auswerten wird. Diese Ermittlungen können mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Gefängnisstrafe nicht unter einem Jahr. Das gilt auch für die Weiterleitung des Videos innerhalb der Familie (an Eltern), an Lehrer oder an die Polizei. Dies ist auch nicht notwendig, da das vorhandene Videomaterial von den Ermittlungsbehörden bereits gesichert wurde. Wer das Video oder einen Link zum Video zugeschickt bekommt, sollte entweder das betroffene Gerät persönlich zur Polizei bringen und diese Tat anzeigen oder das Video sofort löschen.

Was tun die Behörden?


Alle beteiligten Behörden schöpfen die ihnen rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel aus. Das Jugendamt bietet allen Beteiligten Hilfe an und prüft sehr zeitnah, welches Vorgehen rechtlich möglich ist. Auch die Landesschulbehörde ist eingeschaltet. Das Opfer wird auf eigenen Wunsch unabhängig von dem Vorfall seit einigen Monaten an einer anderen Schule unterrichtet als die mutmaßlichen Täter. Die Polizei hat bereits an mehreren Schulen im Landkreis Aufklärung zur Verbreitung strafbewährter Videos und Bilder geleistet und wird dies weiter tun. Den Jugendlichen in Königslutter am Elm steht darüber hinaus die Stadtjugendpflege zur Seite.

Schlussappell


Alle beteiligten Behörden in der Stadt Königslutter am Elm und im Landkreis Helmstedt sowie Schulen und Polizei richten einen eindringlichen Appell an die Bevölkerung: Auch wenn in einem solchen Fall Wut und Fassungslosigkeit eine verständliche Reaktion sein: Bitte lassen Sie Polizei und Strafverfolgungsbehörden ihre Arbeit erledigen. Seien Sie aufmerksam und wenden Sie sich im Zweifel an die zuständigen Stellen oder die Polizei, wenn Sie eine Gefahr erkennen oder befürchten. Sprechen Sie mit ihren Kindern über deren Erlebnisse und Ängste, sowie mit Lehrerinnen und Lehrern über Möglichkeiten der Aufklärung. Beteiligen Sie sich auch in sozialen Medien nicht an Aufrufen zur Selbstjustiz oder am Verbreiten von Gerüchten oder Vorverurteilungen, appellieren die Behörden abschließend.


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