Helmstedt. Der Vogel des Jahres 2026 – das Rebhuhn – war einst vom Aussterben bedroht. Der Erhaltungszustand ist nach wie vor als ungünstig zu bewerten. In Niedersachsen wird das Rebhuhn deshalb als „gefährdet“ auf der Roten Liste geführt; deutschlandweit ist es sogar „stark gefährdet“. Doch der Landkreis Helmstedt möchte die Tiere mit einem Förderprogramm schützen.
Im Rahmen der Niedersächsischen Strategie zum Arten- und Biotopschutz hat Niedersachsen das Rebhuhn als eine der Brutvogelarten mit höchster Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen eingestuft. Das Rebhuhn bevorzugt strukturierte Agrarlandschaften mit Acker- und Grünlandbereichen, Brachen, breiten Feldrainen mit Altgrassäumen, Gräben, Hecken und Feldgehölzen. In intensiv genutzten, ausgeräumten Agrarlandschaften benötigt es wenigstens Acker- und Grünbrachen oder andere Saumstrukturen, die reich an Kräutern und Insekten sind.
Eigenes Förderprogramm
Um eine langfristige naturschutzfachliche Aufwertung von Wegrändern und Ähnlichem zu ermöglichen und somit einen Beitrag sowohl zum Biotopverbund als auch zum Niedersächsischen Weg, das heißt einer seit dem Jahr 2020 bestehenden Vereinbarung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik, zu leisten, hat sich der Landkreis Helmstedt dazu entschlossen, ein eigenes Förderprogramm zum Rebhuhnschutz anzubieten.
Auch andere Tierarten profitieren
Neben der Zielart Rebhuhn können hierbei durch Maßnahmen wie „Ackerbrache“ oder „Einsaatbrache“ weitere Arten der Agrarlandschaft wie beispielsweise Feldlerche, Kiebitz, Feldhamster oder auch Insekten profitieren. Eine Förderung ist für geeignete Flächen im gesamten Landkreis möglich. Interessierte, die Land bewirtschaften, können die notwendigen Unterlagen ab sofort bei der Unteren Naturschutzbehörde per E-Mail unter naturschutzbehoerde@landkreis-helmstedt.de anfordern.

