Nachtrag von COVID 19 Impfungen im Impfausweis möglich

Die Höhe der Gebühr beträgt 17 Euro für die Übertragung und 20 Euro für die Übertragung mit neuem Impfausweis.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Helmstedt. Die COVID 19 Impfungen, die durch das Impfzentrum des Landkreises Helmstedt durchgeführt und nicht im Impfausweis eingetragen wurden, können im Gesundheitsamt gegen Gebühr nachgetragen werden.


Wer dies in Anspruch nehmen möchte, meldet dies bitte mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und den Tagen, an denen die Impfung im Impfzentrum durchgeführt wurde, per E-Mail an gesundheitsamt@landkreis-helmstedt.de oder telefonisch unter 05351-121 1425 an.
Die Geschäftsbereichsleiterin Angela Dynatowski bittet um Verständnis, dass die Nachtragungen erst nach Terminvergabe und nicht spontan erfolgen können, da zuvor eine Bestätigung des Impfzentrums eingeholt werden muss.

Die Gebühr ist vor Ort in Bargeld zu entrichten. Die Höhe der Gebühr beträgt 17 Euro für die Übertragung und 20 Euro für die Übertragung mit neuem Impfausweis.


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