Mit Kindern im Internet Geld verdienen: Land sieht Handlungsbedarf

In Deutschland gebe es immer mehr Online-Kanäle oder Accounts, die mit sogenannten „Kinderinfluencern“ betrieben würden. Hier müsse man einschreiten.

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Niedersachsen. Mit Kindern und Jugendlichen wird im Kultur- und Medienbereich viel Geld verdient. Daher wird die Frage nach dem richtigen Umgang mit Fotos und Videos von Kindern und die Gefahren für mögliche „Kinderstars“ immer wieder debattiert. Besondere Bedeutung hat dies nun auch im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung der Kultur- und Medienwelt erhalten. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sieht in einer Pressemitteilung Handlungsbedarf.



Waren es früher noch herkömmliche Spielfilme, Fernsehserien und Werbeaufnahmen, bei denen Kinder im Mittelpunkt standen, so ist es heute immer häufiger der Bereich der Sozialen Medien, über die nicht nur Kinderstars an die Öffentlichkeit gelangen. Bei der Darstellung von Kindern und Jugendlichen in Sozialen Medien handele es sich dann um eine genehmigungsbedürftige Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchuG), wenn diese für einen gewerblichen Zweck weisungsgebunden tätig sind und wenn mit der Darstellung Gewinn erzielt werde, so das Ministerium.

Niedersachsen plant Vorstoß


Bereits mehrfach hätten die Länder den Bund zum Handeln aufgefordert. Einen nächsten Vorstoß plant Niedersachsen über den Bundesrat. Der niedersächsische Sozial- und Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi sieht dringenden Handlungsbedarf.

„Das Jugendarbeitsschutzgesetz aus dem Jahr 1976 wird weder von den Begrifflichkeiten noch von den rechtlichen Anforderungen den heutigen modernen Arbeitsformen gerecht", meint Philippi. Kinder präsentierten sich in den Sozialen Medien oder würden – meist von den Eltern – präsentiert. Auch in Deutschland gebe es immer mehr Online-Kanäle oder Accounts, die mit Kindern als Darstellern (sogenannten „Kinderinfluencern“) betrieben würden.

"Kinderrechte nicht ausreichend gewahrt"


"Häufig werden die Videos mit dokumentarischem Charakter mit Werbesequenzen davor oder danach verbunden, oder es werden darin Produkte platziert, um damit Einnahmen zu generieren. Mit der Darstellung von Kindern in den Sozialen Medien wird viel Geld verdient und Kinderrechte sind hierbei nicht ausreichend gewahrt", kritisiert der Minister.

Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellen zu können, müssten die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Schutzmaßnahmen anordnen und umsetzen zu können. "Ich fordere die Bundesregierung auf, im Jugendarbeitsschutzgesetz die Voraussetzungen zu schaffen, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen auch bei Betätigungen in den sozialen Medien rechtlich umsetzen können", fordert Dr. Andreas Philippi.

"Es herrscht Rechtsunsicherheit"


Auch herrsche immer noch Rechtsunsicherheit, unter welchen Umständen Sorgeberechtigte sich selbst die Einwilligung erteilen können, Bilder, Videos und sonstige Informationen über ihre Kinder in sozialen Medien im Internet zu teilen. Das führe zu Verunsicherung. "Wir brauchen eindeutigere und leichter anwendbare Regelungen für die wirksame Einwilligung der Sorgeberechtigten in die Veröffentlichung persönlicher Daten ihres Kindes", meint der Minister.

Auch die Anbieter sozialer Medien müsse man in den Blick nehmen und auf eine wirksame Durchsetzung von Löschpflichten im Hinblick auf persönlichkeitsrechtsverletzende Veröffentlichungen, Verstößen gegen Normen des Jugendarbeitsschutzes und bei der Verletzung von Impressumspflichten hinwirken. Entsprechende gesetzliche Verpflichtungen könne der Bund im Digitale-Dienste-Gesetz umsetzen. Kinder und Jugendliche müssten besser geschützt werden. "Ich erwarte vom Bund, dass zeitnah eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf den Weg gebracht wird“, so der Minister abschließend.