Planung zur Windenergie in der Region: Hier kann man sie einsehen

Der 2. Entwurf ist fertig und kann ab 20. August eingesehen werden. Auch Einwände sind wieder möglich.

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Symbolbild | Foto: Regionalverband / Marcus Wendt

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Region. Mit der Bekanntmachung am heutigen Mittwoch wird die zweite Auslegung der Windenergie-Planung des Regionalverbands Großraum Braunschweig angekündigt. Ab 20. August können alle Unterlagen sowohl digital auf der Website als auch analog in den Räumlichkeiten des Verbands eingesehen werden. Darauf weist der Regionalverband in einer Pressemitteilung hin.



Die Beteiligung der Öffentlichkeit sei ein wichtiger Verfahrensschritt in der Planung. Nach der ersten Auslegung des Windprogramms 2025 gab es insgesamt 1.600 Stellungnahmen mit mehr als 6.500 Einzelbelangen. Diese hätten teils wichtige und wertvolle Hinweise gegeben, die die Planung weiter verbessert hätten.

Vorranggebiete wurden angepasst


Der jetzt vorliegende 2. Entwurf, das Windprogramm 2026, ist damit weiter konkretisiert und geschärft worden. Auch der Umweltbericht und die Gebietsblätter, die die einzelnen Vorranggebiete detailliert beschreiben, wurden angepasst. Sie werden ebenfalls ausgelegt und können im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden.

Anna Weyde, Leiterin der Abteilung Regionalentwicklung berichtet aus dem Prozess: „Wir haben nicht nur alle eingereichten Stellungnahmen gesichtet, nach Themen sortiert, überprüft und gegebenenfalls eingearbeitet. Sondern wir haben auch viele Gespräche mit Kommunen, betroffenen Akteuren und Fachleuten geführt. Daher gehen wir davon aus, dass zu dem nun vorliegenden Entwurf keine größeren, nicht schon gehörten Einwände kommen.“

Hier findet man die Unterlagen


Bei der Planung wurde der Abstand zu Siedlungen von 1.000 Metern – wie bisher auch – eingehalten. Dies war eine deutliche Forderung der Verbandspolitik. Ende der Auslegung ist am 1. Oktober 2026. Die Unterlagen stehen auf der Website des Verbands oder im digitalen Beteiligungstool (online abrufbar ab 20. August), bereit: https://beteiligung-regionalplan.de/RV-Braunschweig-Wind2.

Außerdem liegen die Dokumente in den Räumlichkeiten des Verbandes montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr aus. Um die Abläufe und das Prozedere einer Planung und Auslegung zu erläutern, findet eine öffentliche, digitale Informationsveranstaltung statt, zu der man sich unter https://eveeno.com/OnlineWindveranstaltung anmelden kann. Der Termin ist am Dienstag, 25. August, von 16:30 bis 17:30 Uhr.

Aufhebung der bisherigen Vorranggebiete


In einer weiteren Bekanntmachung wird ein formelles Änderungsverfahren des RROP (Regionales Raumordnungsprogramm) 2008 angekündigt: Das heißt, dass es zu einer Aufhebung der bisher geltenden Vorranggebiete Windenergienutzung kommt, um den Weg für die neue Planung freizumachen. Dies sei ein wichtiger formaler Schritt, um die Rechtssicherheit des neuen Teilprogramms Windenergie (Windprogramm 2026) zu gewährleisten.

Bis Ende 2027 sollen in der Region 2,46 Prozent der Flächen (rund 12.500 Hektar) für Windenergie festgelegt sein. Die nun vorgelegten Vorranggebiete entsprechen rund 2,9 Prozent der Regionsfläche (knapp 15.000 Hektar) und übertreffen das Ziel damit deutlich. Ergänzend ermöglicht die Gemeindeöffnungsklausel zusätzliche kommunale Flächen für Windenergie, die auf das 2032er-Ziel von 3,18 Prozent der Verbandsgebietsfläche angerechnet werden können.

Superprivilegierung droht


Falls diese Ziele nicht erreicht werden, droht die sogenannte Superprivilegierung. Das bedeutet, es würde die regionale Steuerungswirkung verloren gehen und es könnten viel großflächiger und unstrukturierter Windenergieanlagen gebaut werden.