Propst Gottwald aus Stiftungsvorstand verabschiedet


Von links: Der scheidende Propst Detlef Gottwald, Melsene Bittó, Anja Müller und Bürgermeister Wittich Schobert vom Vorstand der Alma und August Müller-Stiftung. Foto: Stadt Helmstedt
Von links: Der scheidende Propst Detlef Gottwald, Melsene Bittó, Anja Müller und Bürgermeister Wittich Schobert vom Vorstand der Alma und August Müller-Stiftung. Foto: Stadt Helmstedt

Helmstedt. Bei der kürzlich im Helmstedter Rathaus stattgefundenen Vorstandssitzung der Alma und August Müller-Stiftung wurde der bisherige Propst Detlef Gottwald als Stiftungsmitglied verabschiedet. Dies teilt die Stadt Helmstedt mit.


Das Amt des Propstes an der St. Stephani-Kirche hatte Gottwald nach 12-jähriger Amtszeit bereits im Oktober 2018 beendet, sein Amt im Stiftungsvorstand habe er jedoch weiter geführt. Da sich nun die Wahl der neuen Pröpstin abzeichne, habe Gottwald das Amt niedergelegt. Laut Stiftungssatzung sei der jeweils amtierende Propst Vorstandsmitglied der Alma und August Müller-Stiftung.

Bürgermeister Wittich Schobert dankte Gottwald für sein Engagement zur Bewahrung von Kulturgütern der Stadt. Während der Amtszeit des Propstes wurden diverse Projekte mit Stiftungsmitteln gefördert, unter anderem die Sanierung der Fenster in der Stephani-Kirche, die Sanierung von Teilen der Stadtmauer, die Instandsetzung des Ludgerikreuzes und die Neustrukturierung des Helmstedter Stadtarchivs unter anderem mit der Anschaffung von säurefreien Kartons für das Archivgut.

Aktuell würden die Stiftungsmitglieder an der Realisierung der Herstellung einer Nachbildung der hölzernen Tafel über dem Eingang des 1764 erbauten dreigeschossigen Fachwerkbaus Papenberg 14 arbeiten. Das Baudenkmal wurde durch den ehemaligen Propst des Klosters St. Ludgeri auf den Grundmauern des Vorgängerbaus errichtet und habe bis 1802 als Syndikatshaus des Klosters gedient, in dem der „Bevollmächtigte für Rechtsgeschäfte“ wohnte. Die Alma und August Müller-Stiftung wurde im Jahr 2002 gegründet. Zweck der Stiftung ist unter anderem der Erhalt der Bausubstanz städtischen und kirchlichen Eigentums, soweit es unter Denkmalschutz steht sowie die Unterstützung der Stadtarchäologie und die Herausgabe historischer Schriften.


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