Rat nicht beschlussfähig: Schöningens Bürgermeister konnte nicht vereidigt werden

Die Ratssitzung muss nun am Montag nachgeholt werden. Diese ist dann in jedem Fall beschlussfähig.

Vor leeren Stuhlreihen stellte der Vorsitzende Markus Sobotta die Beschlussunfähigkeit des Rates am vergangenen Donnerstag fest.
Vor leeren Stuhlreihen stellte der Vorsitzende Markus Sobotta die Beschlussunfähigkeit des Rates am vergangenen Donnerstag fest. | Foto: Stadt Schöningen

Schöningen. Anders als vorgesehen, konnte die Vereidigung des neuen Schöninger Bürgermeisters Malte Schneider nicht in der Ratssitzung am Donnerstag durchgeführt werden. Der Ratsvorsitzende Markus Sobotta musste die Beschlussunfähigkeit feststellen, da 20 der insgesamt 29 Ratsmitglieder nicht erschienen waren. Das teilt die Stadt Schöningen in einer Pressemitteilung mit.


Um die Verwaltung handlungsfähig zu halten, gestattet das Kommunalverfassungsgesetz auch in schwierigen Zeiten die Durchführung von Sitzungen, solange die Eilbedürftigkeit der Tagesordnungspunkte gegeben ist. Kritik daran übten einige Ratsmitglieder. Aus diesem Grund war schon der am Dienstag durchgeführte Verwaltungsausschuss nicht beschlussfähig. Die Verwaltung betont jedoch ausdrücklich die Relevanz der zu beschließenden Themen. „Es geht um wichtige Aspekte, wie beispielsweise die Funktionsfähigkeit unserer Freiwilligen Feuerwehr durch die erforderliche Ernennung der Ortsbrandmeister zu gewährleisten“, betont Bürgermeister Malte Schneider die Notwendigkeit der Sitzungen. Darüber hinaus sei auch wirtschaftlicher Schaden abzuwenden, in dem die geplanten Grundstücksverkäufe beschlossen werden.

Kommunale Gremien ausdrücklich von der Allgemeinverfügung ausgenommen


Die von einigen Ratsmitgliedern im Vorfeld bei der Kommunalaufsicht vorgetragene Beschwerde wurde ebenfalls abgewiesen, in dem die Eilbedürftigkeit und damit die Legitimation für die Sitzungen bestätigt wurden. „In Zeiten wie diesen sieht es das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ausdrücklich vor, die Handlungsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten und Sitzungen durchzuführen“, unterstreicht Bürgermeister Schneider. So habe in der Allgemeinverfügung vom 22. März zur Reduzierung sozialer Kontakte im Rahmen der Corona-Pandemie-Vorsorge die Sozialministerin die Tätigkeiten als Mitglied kommunaler Gremien ausdrücklich für weiterhin zulässig erklärt.

Sitzungen am Montag in jedem Fall beschlussfähig


„Vor dem Hintergrund des Vorbereitungsgebotes für die Beschlüsse des Rates gemäß § 76 Abs. 1 Satz des NKomVGs sind wir nun gezwungen, am kommenden Montag noch einmal den Verwaltungsausschuss und den Rat tagen zu lassen“, bedauert Schneider das nun erforderliche Vorgehen. „Dies alles hätten wir bereits in dieser Woche erledigt haben können.“ Im Hinblick auf die Reduzierung sozialer Kontakte sei dies nun gerade besonders kontraproduktiv, so der Bürgermeister. Laut Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes seien die Sitzungen auch dann beschlussfähig, wenn nicht genug Ratsleute erscheinen würden, betont Malte Schneider auf Nachfrage von regionalHeute.de. Dass er noch nicht vereidigt sei, mache für seine Arbeit keinen Unterschied. Dies sei nur ein formaler Akt.

Der nicht öffentliche Verwaltungsausschuss findet nun am Montag um 16.30 Uhr im Rathaussaal statt, die öffentliche Sitzung ab 17 Uhr ebendort.


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