Versuchter Einbruch in Einfamilienhaus: Resolute Zeugen halten Verdächtigen fest

Ein zweiter Täter konnte entkommen. Der Festgenommene wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Helmstedt. Dank der tatkräftigen Unterstützung eines Hausbesitzers und seines Schwagers gelang am Sonntagabend in Helmstedt die Festnahme eines 47 Jahre alten mutmaßlichen Wohnhauseinbrechers aus Frankfurt. Beide resolute Helfer hatten bei der Rückkehr nach Hause im Oderring den im Kosovo geborenen 47-Jährigen zusammen mit einem Komplizen beim Einbruchsversuch ertappt und sofort das flüchtende Duo verfolgt, gestellt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Das berichtet die Polizei in einer Pressemitteilung.

Die Tatwerkzeuge wurden sichergestellt


Den Ermittlungen nach versuchte das Einbrecherduo ein rückwärtig gelegenes Fenster des Einfamilienhauses im Oderring gewaltsam aufzubrechen, als die Besitzer um 20 Uhr nach Hause zurückkehrten und im Garten einen Lichtschein entdeckten. Beide Zeugen liefen hinter den flüchtigen Einbrechern her, die noch auf ihrer Flucht das benutzte Einbruchswerkzeug wegwarfen. Die Tatwerkzeuge wurden später aufgefunden und sichergestellt.

Eine intensive Fahndung nach dem zweiten Täter verlief ohne Erfolg. Der 47-Jährige wurde von den Zeugen auf einem Grundstück in der Nordstraße gestellt und verbrachte die Nacht im Polizeigewahrsam. Bei der Durchsuchung des Beschuldigten konnten die Beamten Handschuhe, Handy und Bargeld sicherstellen. Der 47-Jährige machte keine Angaben zu den Vorwürfen. Wegen fehlender Haftgründe wurde der Beschuldigte entlassen. Die Ermittlungen dauern an.

Darum wurde der Verdächtige nicht in Untersuchungshaft genommen:


Auf Nachfrage von regionalHeute.de erklärte Polizeipressesprecher Sven-Marco Claus, warum der Verdächtige wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. "Damit ein Verdächtiger bis zum Beginn des Gerichtsverfahrens in Untersuchungshaft genommen wird, müssen bestimmte Haftgründe vorliegen. Diese habe die Staatsanwaltschaft in diesem Fall nicht gesehen", so Claus. Da er einen festen Wohnsitz habe, komme Fluchtgefahr nicht in Betracht. Gleiches gelte für Verdunkelungsgefahr, da die Beweise bereits gesichert worden seien. Wiederholungsgefahr sei zwar prinzipiell ein Haftgrund, allerdings selten bei Einbrechern, sondern vielmehr bei Sexualdelikten oder schweren Gewaltverbrechen.


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