Wohngeldreform führt zu längeren Bearbeitungszeiten

Die Verwaltung erwartet ein starkes Antragsaufkommen. Dies könne zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten führen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Landkreis Helmstedt

Helmstedt. Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar sei mit einem stark ansteigenden Antragsaufkommen zu rechnen. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass sich durch das neue Wohngeld-Plus der Kreis der Berechtigten verdreifacht. Dies teilte der Landkreis mit.



„Dies ist mit dem vorhandenen Personal der Wohngeld- und BAföG-Stelle des Landkreises Helmstedt allerdings nicht zu bewältigen“, erklärt Sabine Kretschmann, Leiterin des Geschäftsbereiches Soziales. Das Personal soll deshalb kurzfristig aufgestockt werden. Es werde jedoch schwer, entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu finden, da der Fachkräftemangel auch den Öffentlichen Dienst betrifft. Erschwerend käme hinzu, dass derzeit alle Kommunen ihre Wohngeldstellen personell verstärken müssten.

Kein neuer Antrag bei laufendem Bezug erforderlich


Im Zuge der Wohngeldreform wurden die Formanträge bundesweit neugestaltet. Die neuen Antragsformulare können über die Wohngeld-/BAföG-Stelle des Landkreises angefordert werden, sie liegen in Kürze aber auch bei den Gemeinden aus und stehen als Download auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung. Die komplette Onlinebeantragung ist technisch noch nicht realisiert, so dass eine automatisierte Datenübernahme in die EDV nicht möglich sei.

Neben den neuen Antragsformularen sollen auf der Homepage auch die wichtigsten Fragen zum Wohngeld-Plus des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beantwortet werden. Von hier wird ebenfalls auf den Wohngeldrechner des Bundesministeriums weiterverlinkt. Wer bereits Wohngeld empfängt oder noch keinen abschließenden Bescheid zu seinem gestellten Antrag bekommen hat, müsse keinen neuen Antrag stellen. Die durch die Wohngeldreform resultierenden Anpassungen würden automatisch errechnet und beschieden.

Verfahrensdauer im Landkreis


Derzeit dauerte es bis zur Bewilligung eines Wohngeldantrages beim Landkreis Helmstedt etwa acht Wochen, wenn alle zur Bewilligung notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen. Damit würde der Landkreis noch unter den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten anderer Kommunen liegen, die teilweise drei bis sechs Monaten für die vollständige Abwicklung brauchen würden. Durch die Wohngeldreform sei aber trotz der geplanten personellen Verstärkung mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Hiervon seien auch die Bewilligungen des Schüler-BAföG betroffen.

Neben verlängerten Bearbeitungszeiten könne es auch zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit der Mitarbeitenden der Wohngeld-/BAföG-Stelle kommen. Hier bittet der Landkreis ausdrücklich um Verständnis.

Wie Antragsteller helfen können


• Um Arbeitszeit effizienter nutzen zu können, sollte von Sachstandsanfragen abgesehen werden.
• Hilfreich sei es auch, wenn bei der Einreichung von Unterlagen diese mit dem Aktenzeichen versehen werden, soweit es bekannt ist.
• Auch sollte bei der postalischen Übersendung oder dem Einwurf in den Hausbriefkasten die „Wohngeldstelle“ deutlich als Empfänger erkennbar sein.
• E-Mails sollten an wohngeld@landkreis-helmstedt.de gerichtet werden, so könne auch im Vertretungsfall darauf zugegriffen werden.
• Bei E-Mail-Anhängen sollte darauf geachtet werden, dass sie gut lesbar sind. Nach Möglichkeit sollten sie als PDF-Anhang der E-Mail angehängt werden.


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