Hier geht´s nicht weiter: Was tun bei defekten Bahnschranken?

von Max Förster


Kein Zug in Sicht trotz geschlossener Bahnschranken. Was tun? Symbolbild. Foto: Marc Angerstein
Kein Zug in Sicht trotz geschlossener Bahnschranken. Was tun? Symbolbild. Foto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein



Region. Die Bahnschranken sind zu und es kommt einfach kein Zug. Genau in dieser Situation befand sich kürzlich ein Leser, der sich an unsere Online-Tageszeitung wand. regionalHeute.de hat sich bei der Polizei und bei der Deutschen Bahn erkundigt, wie man sich in solchen Fällen verhalten solle.

"Auf keinen Fall rübergehen und rüberfahren", heißt es von der Polizei. Sollte es wirklich dazu kommen, dass die Schranken über einen verhältnismäßig langen Zeitraum geschlossen sind, ohne dass ein Zug vorbei kommt, sei der erste Schritt der Griff zum Telefon, betont Britta Heuberger von der Bundespolizeidirektion Hannover. "Wählt man die 110 und gibt den Fall bekannt, werden die notwendigen technischen Schritte eingeleitet". Das bestätigte auch die Deutsche Bahn auf Anfrage von regionalHeute.de. So wäre das Überfahren des Bahnüberganges nicht nur ein Straftatbestand, sondern gelte auch als "ein gefährlicher Eingriff in den Bahnbetrieb" und stelle zusätzlich eine Gefahr für Leib und Leben dar, erklärte der Pressesprecher und Leiter er Abteilung Kommunikation des Regionalbüro Nord Egbert Meyer-Lovis.

Gefahr für Leben und Geldstrafe drohen


Überquert man den Bahnübergang trotz geschlossener Schranken müsse mit einem Bußgeld gerechnet werden, so die Polizei Aber bereits die Gefahr, die dadurch entstehe, spreche gegen ein solches Vorgehen. Wer der Gefahr trotze müsse mit folgenden Bußgeldstrafen rechnen.

  • Wird mit einem Fahrzeug der Bahn­übergang überquert, obwohl die Schranken sich gerade schließen oder ein rotes oder gelbes Blinklicht auf das Schließen hinweist, müsse mit einem Bußgeld von 240 Euro gerechnet werden. Zusätzlich gebe es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot



  • Wird der Übergang überquert, obwohl die Schranken geschlossen sind, handle es sich um ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro bei zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot



  • Auch für Fußgänger wird das unerlaubte Überqueren mit einem Bußgeld bestraft. Die Höhe beträgt 350 Euro


Nähere Informationen zum Verhalten an Bahnübergangen können dem Bußgeldkatalog entnommen werden (siehe Paragraph 19 StVO).


mehr News aus der Region