Hoverboards und E-Scooter zu Weihnachten? Das sollten Eltern wissen

Die Eltern haben im Falle der Anschaffung eines Hoverboards oder Poket-Bikes dafür Sorge zu tragen, dass Kinder zu keinem Zeitpunkt mit diesen Fahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Region. Weihnachten steht vor der Tür und bei vielen Kindern stehen die sogenannten Hoverboards auf dem Wunschzettel. Vor der Anschaffung eines solchen Geräts sollten Eltern jedoch folgendes bedenken: Der überwiegende Großteil der käuflichen Geräte darf ausschließlich auf Privatgelände und nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden.


Rechtlich stellen Hoverboards, E-Scooter und auch die beliebten Pocket-Bikes Kraftfahrzeuge dar, erklärt die Polizei dazu. Die Mehrzahl der im Internet oder im örtlichen Geschäft angebotenen Geräte können dabei schneller als sechs km/h fahren. Damit würden man für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum eine Straßenzulassung, in Form einer Betriebserlaubnis benötigen, und wären zusätzlich versicherungspflichtig.

Von den drei genannten Fahrzeugen ist ausschließlich die Mehrheit der käuflich verfügbaren E-Scooter für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden darf jedoch erst ab einem Alter von 14 Jahren und mit gültigem Versicherungsschutz.

Die Eltern haben im Falle der Anschaffung eines Hoverboards oder Poket-Bikes dafür Sorge zu tragen, dass Kinder zu keinem Zeitpunkt mit diesen Fahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Nach geltender Rechtslage ist bei Feststellung solche einer Fahrt gegen die Eltern ein Strafverfahren einzuleiten, informiert die Polizei abschließend.


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