Sickte. Die Samtgemeindeverwaltung informiert darüber, dass mit Beginn der Brutzeit Hunde vom 1. April bis 15.Juli an der Leine geführt werden müssen.
Die Samtgemeindeverwaltung weist in einer Pressemiteilung darauf hin, dass gem. §§ 33 Abs. 1, Nr. 1b des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), Hunde in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit) in der freien Landschaft an der Leine zu führen sind.
Bußgeld droht
Verstöße gegen die Anleinpflicht können gem. § 42 Abs. 3 Nr. 4 (NWaldLG) mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden.