Niedersachsen. Seit über zehn Jahren müssen Hundehalter in Niedersachsen einen Sachkundenachweis - im Volksmund Hundeführerschein - erbringen. Genauso lange besteht bereits die Pflicht, Hunde im zentralen Melderegister des Landes anzumelden - zusätzlich zur Anmeldung bei der Gemeinde, an die die Hundesteuer zu entrichten ist. Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wollte nun von der Landesregierung wissen, in wie weit diese Vorschriften akzeptiert werden.
Laut Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beträgt die Gesamtzahl der in Niedersachsen im zentralen Register gemeldeten Hunde aktuell 498.508. Es werde davon ausgegangen, dass jede Person, die einen Hund hält, diesen gemäß des Niedersächsischen Hundegesetzes im zentralen Register meldet. Es lägen keine Erkenntnisse vor, welcher Prozentsatz der Halterinnen und Halter dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkomme.
Bis 2.500 Euro Strafe
Im Jahr 2022 seien insgesamt 1.591 Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Gesetzes geahndet worden. Die Spannbreite der Geldbußen habe zwischen 25 Euro bis 2.500 Euro gelegen. Neben Verstößen gegen die Meldepflicht oder das Fehlen eines Hundeführerschein wurden hier aber auch andere Vergehen wie das Fehlen einer Haftpflichtversicherung oder das Nicht-Anleinen eines als gefährlich geltenden Hundes erfasst.
In den Städten und Landkreisen unserer Region wurden in der Stadt Salzgitter 19 Ordnungswidrigkeiten registriert, im Landkreis Wolfenbüttel 22, im Landkreis Helmstedt 330, im Landkreis Goslar 53, im Landkreis Gifhorn 6, in der Stadt Wolfsburg 14 und im Landkreis Peine 83. Die Stadt Braunschweig konnte dem Land keine Daten liefern.
43 mal Hundehaltung untersagt
Im Jahr 2022 wurden in Niedersachsen 17.181 theoretische Sachkundeprüfungen abgelegt. Die Durchfallquote betrug hierbei 5,33 Prozent. In Bezug auf die abgelegten praktischen Sachkundeprüfungen lägen keine statistischen Auswertungen vor. Im Jahr 2022 sei es niedersachsenweit in 43 Fällen zu einer Untersagung der Hundehaltung aufgrund nicht nachgewiesener oder nicht bestandener Sachkundeprüfung gekommen.
Das Ministerium stellt in ihrer Antwort auch eine Erleichterung in Aussicht. Dass die Halter ihre Hunde zweimal anmelden müssen - zum zentralen Hunderegister und bei ihrer Kommune - könnte bald der Vergangenheit angehören. Im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sei eine Änderung in Bezug auf die Anmeldung von Hunden in Niedersachsen in Planung. Ein genauer Umsetzungstermin könne zurzeit aber noch nicht genannt werden.
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