IG Metall fordert von Volkswagen Klarheit über Zukunftszusagen

Die IG Metall fordert von Volkswagen ein Überprüfungsgespräch über die Einhaltung der im Tarifabschluss vom 20. Dezember 2024 vereinbarten Zukunftszusagen.

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Volkswagen (Archiv)
Volkswagen (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

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Wolfsburg. Die IG Metall fordert von Volkswagen ein Überprüfungsgespräch über die Einhaltung der im Tarifabschluss vom 20. Dezember 2024 vereinbarten Zukunftszusagen. Das teilte die IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt am Freitag in Hannover mit.


Im Zentrum stehen nach ihren Angaben die verbindlich vereinbarten Investitionen in neue Modelle, Zukunftsprodukte und moderne Produktionsverfahren. Die Gewerkschaft mache damit von einem im Zukunftstarifvertrag ausdrücklich vorgesehenen Verfahren Gebrauch. Der Bezirksleiter der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Thorsten Gröger, erklärte, der Tarifabschluss vom Dezember 2024 sei kein einseitiges Entgegenkommen der Beschäftigten, sondern ein Zukunftspaket.

Die Arbeitnehmer hätten erhebliche Beiträge zur wirtschaftlichen Stabilisierung von Volkswagen geleistet und dafür weitreichende Vereinbarungen zur Sicherung von Beschäftigung und zur Zukunft der Standorte erfüllt. Wenn die Beschäftigten ihrem Teil nachkämen, dürfe Volkswagen seine Seite des Pakets nicht nachträglich zur Disposition stellen. Die Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Volkswagen AG, Daniela Cavallo, sagte, die Zugeständnisse der Belegschaft aus der Auseinandersetzung 2024 habe es nicht zum Nulltarif gegeben.

Sie seien im Vertrauen auf die Zusagen gemacht worden. Deshalb erwarte sie, dass diese Vereinbarungen Bestand hätten.

Klar sei, dass alle Werke Zukunft brauchten. Zuletzt hätten Äußerungen des Volkswagen-Vorstands auf Betriebsversammlungen erhebliche Zweifel daran geweckt, ob das Unternehmen an den vereinbarten Investitions- und Produktzusagen uneingeschränkt festhalten wolle. Für die IG Metall sei damit die Schwelle erreicht, das vertraglich vereinbarte Überprüfungsverfahren einzuleiten.

Gröger sagt, die Gewerkschaft akzeptiere keine Politik des Aufschiebens, Relativierens oder Verwischens verbindlicher Zusagen. Wer von den Beschäftigten Verzicht verlange, müsse selbst verlässlich liefern.

Es gehe nicht um neue Forderungen der IG Metall, sondern um die Einhaltung eines bestehenden Tarifvertrages. Genau dafür sei das Überprüfungsgespräch vorgesehen.

Das Verfahren ist in Paragraf 7 des Zukunftstarifvertrages geregelt. Danach verpflichten sich die Tarifvertragsparteien bei wesentlichen Änderungen der Grundannahmen oder der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen während der Laufzeit bis zum 31. Dezember 2030 zu einem Überprüfungsgespräch je Quartal, wenn eine Partei es beantragt.

Können sie kein Einvernehmen erzielen, kann jede Seite die Schlichtungsstelle gemäß Paragraf 30.1.2 MTV anrufen. Mit dem Antrag auf ein Überprüfungsgespräch werden nach Darstellung der IG Metall keine bestehenden tariflichen Vereinbarungen verändert. Der Zukunftstarifvertrag und sämtliche Vereinbarungen des Tarifabschlusses vom Dezember 2024 gälten unverändert fort.

Auch die Beschäftigungssicherung bleibe unangetastet. Der Zukunftstarifvertrag könne frühestens zum 31. Dezember 2030 gekündigt werden.

Das Überprüfungsverfahren eröffne Volkswagen insbesondere kein Recht, tarifliche Regelungen einseitig zu verändern oder außer Kraft zu setzen. Sollte im Überprüfungsgespräch kein Einvernehmen erzielt werden, sehe der Tarifvertrag die Möglichkeit vor, die Schlichtungsstelle anzurufen.

Auch hier könne ohne Zustimmung beider Tarifvertragsparteien nichts verändert werden. Zu den zentralen Vereinbarungen gehöre auch die zugesagte Milliarden-Zahlung an die Beschäftigten, sollte ab 2031 keine Anschlussregelung für die Beschäftigungssicherung zustande kommen.

Auch diese Vereinbarung bleibe von dem eingeleiteten Verfahren unberührt. Gröger stellt klar, es sei wichtig, keine falschen Eindrücke entstehen zu lassen: Das Überprüfungsgespräch sei weder eine Kündigung des Zukunftstarifvertrages noch eine Einladung, seine Schutzregelungen neu zu verhandeln.

Die Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 gelte. Ebenso blieben die weiteren Vereinbarungen des Tarifabschlusses bestehen.

Es gehe jetzt darum, die Vertragstreue des Unternehmens einzufordern und Klarheit darüber herzustellen, wie Volkswagen seinen Verpflichtungen zur Zukunftssicherung der Standorte nachkomme. Die IG Metall erwartet nun, dass Volkswagen im Überprüfungsgespräch konkret darlegt, wie die vereinbarten Zusagen umgesetzt werden sollen und welche Perspektiven daraus für die deutschen Standorte entstehen. Volkswagen brauche jetzt keine weiteren Schlagzeilen über mögliche Abbau- und Schließungsszenarien, sondern Klarheit über seine industrielle Zukunft.

Die Beschäftigten hätten ihren Beitrag geleistet. Jetzt müsse der Vorstand zeigen, dass er bereit sei, seinen Beitrag zu leisten und die vereinbarten Zukunftszusagen tatsächlich mit Leben zu füllen.

Sollte sich im weiteren Verfahren bestätigen, dass Volkswagen seinen tarifvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, werde die IG Metall mit ihrer Tarifkommission die daraus notwendigen Konsequenzen ziehen und erforderliche Schritte einleiten.