Bezahlbaren Wohnraum schaffen: Grüne beleben alten Vorschlag neu

Mit der Idee einer sogenannten Zweckentfremdungssatzung waren die Linken vor sechs Jahren gescheitert. Jetzt kommt die Idee erneut in die Ratsgremien.

von


Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Mehr regionalHeute.de bei Google sehen?

Jetzt als bevorzugte Quelle festlegen

Braunschweig. In Braunschweig bezahlbaren Wohnraum zu finden, ist eine Herausforderung. Gerade jetzt, kurz vor Beginn des neuen Wintersemesters, wenn viele junge Leute ihr Studium an der TU Braunschweig beginnen, dürfte die Lage noch schwieriger werden. Die Ratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen kommt daher mit einem Vorschlag um die Ecke, der langfristig Besserung bringen soll, der aber keinesfalls neu ist: die Einführung einer sogenannten Zweckentfremdungssatzung.



Es müssten alle Möglichkeiten genutzt werden, bereits vorhandenen Wohnraum zu sichern und wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen, heißt es in dem Antrag, der erstmals im Ausschuss für Planung und Hochbau am kommenden Mittwoch behandelt wird. Der Rat entscheidet dann am 29. September.

Bußgelder als Option


Die Verwaltung wird darin beauftragt, auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum eine Zweckentfremdungssatzung zu erstellen. Mit dieser könnte die Verwaltung Zweckentfremdung, also beispielsweise Leerstand, die unerlaubte Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder Ähnliches, mit Bußgeldern ahnden. Der Geltungsbereich soll laut Antrag die Innenstadt sowie angrenzende, dicht besiedelte Bereiche beinhalten. Die Satzung soll dem Rat der Stadt Braunschweig bis zum 2. Quartal 2027 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Neubau allein werde die Wohnraumproblematik nicht lösen können, heißt es in der Begründung des Antrags. Begrenzte Flächen, hohe Bau- und Finanzierungskosten sowie lange Realisierungszeiträume machten deutlich, dass es ein breites Spektrum wohnungspolitischer Instrumente brauche. Dazu gehöre neben Neubau und sozialem Wohnungsbau auch der Schutz und die Aktivierung des vorhandenen Wohnungsbestands.

"Eine erhebliche Dunkelziffer"


Insbesondere beim Wohnungsleerstand sei von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen. Längerfristig leerstehender Wohnraum werde bislang nicht vollständig erfasst und stehe dem Wohnungsmarkt faktisch nicht zur Verfügung, kritisieren die Grünen. Eine Zweckentfremdungssatzung schaffe die notwendigen Instrumente, um Leerstand und andere Formen der Zweckentfremdung besser zu erfassen und bei ungerechtfertigtem Entzug von Wohnraum gezielt handeln zu können.

Nicht der erste Anlauf


Allerdings ist der Vorschlag, in Braunschweig eine Zweckentfremdungssatzung einzuführen, nicht neu. Ende 2020 war die damalige Linksfraktion mit einem entsprechenden Antrag gescheitert. Nicht nur die Mehrheit der politischen Vertreter hielt nichts von so einer Maßnahme, auch die Stadtverwaltung stand dem ablehnend gegenüber. Daran hat sich offenbar wenig geändert. Im April dieses Jahres hieß es in einer Antwort auf eine CDU-Anfrage zum Thema Leerstand, dass der Wohnungsleerstand in Braunschweig sich auf einem sehr geringen Niveau befinde, sodass eine Zweckentfremdungssatzung nicht erforderlich sei.