Langen (dts Nachrichtenagentur) - Wer bislang nur eine Corona-Impfung mit dem Wirkstoff von "Johnson & Johnson" bekommen hat, gilt ganz offiziell nicht mehr als "vollständig" geimpft. Das geht aus einer Veröffentlichung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) hervor.
Die Neuerung gilt demnach seit Samstag. Wie bei den Impfstoffen von Biontech, Moderna und Astrazeneca sind auch bei dem Wirkstoff des Herstellers Janssen ab sofort zwei Impfdosen erforderlich, um den entsprechenden Status zu erreichen. Die neue Einstufung ist auch deswegen relevant, da sowohl die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) als auch die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) direkt auf die entsprechende Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts verweisen. Die ursprüngliche Zulassung von Johnson& Johnson/Janssen sieht eigentlich nur eine Impfung vor, um den "vollen" Impfschutz zu erreichen.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern
Die Bundesländer definieren "geboostert" allerdings bislang sehr unterschiedlich. In Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen beispielsweise reichte bei den Johnson-&-Johnson-Einmalgeimpften dazu schon eine zweite Impfung. In Bayern waren aber bis zuletzt zwei weitere Dosen eines mRNA-Impfstoffs notwendig. In vielen Ländern war die Lage diesbezüglich unübersichtlich.